Unterschiede zwischen einer Renten- und einer Lebensversicherung
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Sie können die Unterschiede zwischen einer privaten Rentenversicherung und einer Lebensversicherung zum großen Teil aus den unterschiedlichen Versicherungskonzepten ableiten. Zum einen ist der Erlebensfall das allgemeine Konzept der Rentenversicherung. Auch wenn zum Vertragsablauf (Ende der Ansparphase) eine Kapitalauszahlung möglich ist, ist die am meisten gewählte Variante die Leibrente (lebenslange Rente). Andererseits vereint die Lebensversicherung immer die Versicherung für den Todesfall, in einigen Varianten zusätzlich auch den Erlebensfall. Sie erhalten eine Leistung des Versicherers, wenn Sie zum Fälligkeitstermin leben. Im Falle des vorherigen Todes wird eine Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Lebensversicherung selbst tritt beispielsweise in mehreren Formen als Risiko- und fondsgebundene sowie kapitalbildende Lebensversicherung auf. Abgesehen von der Risikolebensversicherung geht es bei Lebensversicherungen neben der Todesfallabsicherung um das Sparen von Kapital.
Die Beiträge zu diesen Lebensversicherungen setzen sich daher immer aus einem Risikoanteil und einem Sparanteil zusammen. Der Risikoanteil ist dabei von mehreren Faktoren wie durchschnittliche Lebenserwartung, Eintrittsalter und gesundheitlichen Aspekten abhängig. Der Sparanteil dient dem Aufbau von Kapital. Da die Kapitalsumme zum Ende der Laufzeit in einer Summe fällig wird, können Sie individuell über eine Verwendung entscheiden. Bei der privaten Rentenversicherung gibt es keinen Risikoanteil. Der Großteil Ihrer gezahlten Beiträge legt der Versicherer an, um Ihnen zum vereinbarten Termin eine Rente zahlen zu können.
Eine Rentenversicherung bietet höheres Sparpotenzial aufgrund nicht vorhandener Risikoanteile
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung zeigt sich Ihnen darin, dass bei letzterer Versicherung grundsätzlich keine gesundheitliche Überprüfung des Antragstellers erfolgt. Bei einer Lebensversicherung führen bestimmte Erkrankungen zur Antragsablehnung. Bei Verschweigen von Vorerkrankungen, die versicherungsrelevant sind, kann es im Todesfall zur Ablehnung einer Leistungsanforderung kommen.
Werden derartige Erkrankungen vom Versicherer in einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod eines Versicherten gesehen, fällt zumindest in den Anfangsjahren die Zahlung einer Versicherungssumme aus. Vom jeweiligen Sparanteil bestreiten die jeweiligen Versicherer immer ihre einmalig und laufend anfallenden Kosten (Provisionen, Verwaltungsausgaben).
Im Allgemeinen fallen die Abschlussprovisionen für eine Kapitallebensversicherung im Gegensatz zur Rentenversicherung höher aus. Sie als Versicherte müssen für diese Kosten mit Ihren Versicherungsprämien aufkommen. Eine Lebensversicherung können Sie auch sehr vielseitig einsetzen. Sie können diese aufgrund des abgesicherten Todesfallrisikos beispielsweise zur Absicherung von Krediten, Ihres Partners oder die Ausbildung Ihrer Kinder einsetzen. Mittlerweile macht der Gesetzgeber bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen hinsichtlich der Besteuerung Unterschiede. Wenn Sie sich eine lebenslange Rente zahlen lassen, müssen Sie abhängig von Alter bei Rentenbeginn nur Teile Ihrer Erträge versteuern. Bei einer Auszahlung als einmaligen Kapitalbetrag werden die Erträge sowohl bei der Lebens- als auch der Rentenversicherung voll versteuert. Das bedeutet in einem solchen Fall mit 25 Prozent Abgeltungssteuer.