Risikolebens­versicherung ohne Gesundheits­prüfung

ohne Gesundheitsprüfung
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Wichtig zu wissen
  • Eine Risikolebensversicherung (RLV) dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall.
  • Seit dem 17. März 2010 ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht mehr möglich. Die Versicherer stellen also grundsätzlich Fragen zur Prüfung des Sterberisikos im versicherten Zeitraum.
  • Dabei werden unter anderem Angaben zum Beruf, zu Vorerkrankungen, Risikofaktoren und Krankenhausaufenthalten sowie zum körperlichen Gesamtzustand abgefragt.
  • Der Umfang der Gesundheitsfragen hängt insbesondere von der Versicherungssumme ab. In bestimmten Fällen ist jedoch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich.
  • Die Versicherer gewichten Erkrankungen und Risiken unterschiedlich. Daher kann sich ein Vergleich der verschiedenen Tarife auch dann lohnen, wenn Ihr bisheriger Antrag auf eine RLV abgelehnt wurde.

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Kann man ohne Gesundheitsprüfung eine Risikolebensversicherung abschließen?

Nein, in Deutschland gibt es seit 2010 keine Risikolebensversicherung (RLV) mehr, die ohne eine Gesundheitsprüfung auskommt.

Der Grund: Bei der RLV wird über einen bestimmten Zeitraum das Risiko des eigenen Todes versichert. Tritt das Risiko ein, erhalten Hinterbliebene eine vorab definierte Geldsumme im meist sechsstelligen Bereich. Fragen zum Gesundheitsstand und der Krankenvorgeschichte der Versicherten sind also unumgänglich.

Zusätzlich sind die Beiträge der Risikolebensversicherung trotz hoher Deckungssummen oft bereits für ab unter 100 Euro im Jahr erhältlich. Die Versicherer sehen daher bei der Antragstellung genau hin. Liegen gravierende Vorerkrankungen vor, verlangen sie Risikozuschläge, schließen einige Risiken im Versicherungsschutz aus oder lehnen Antragstellerinnen und Antragsteller gar ab.


Welche Angaben sind bei der Gesundheitsprüfung wichtig?

Generell gilt: Die Gesundheitsfragebögen der Versicherer unterscheiden sich. Beantworten Sie die Fragen so genau wie möglich.

Wie umfangreich die Gesundheitsfragen ausfallen, hängt unter anderem von den Vorerkrankungen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers sowie der Versicherungssumme (Todesfallsumme) ab. Häufig fragen die Versicherer beispielsweise nach:

  • chronischen Erkrankungen und Rückenleiden,
  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes),
  • Herz-, Kreislauf- oder Gefäßerkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall etc.),
  • Blutfettwerten und Bluthochdruck,
  • stationären Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen,
  • weiteren Behandlungen wie verordneten Kuren, Massagen etc.

Je nach Deckungssumme (meist sechsstellig) und/oder Versicherungsgesellschaft kann sogar eine Untersuchung durch einen Arzt erforderlich sein. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die versicherte Summe einen Betrag von 300.000 bis 350.000 Euro überschreitet.

Auch wenn Vorerkrankungen oder abgefragte Beschwerden vorliegen, kann die Versicherungsgesellschaft eine detailliertere Prüfung verlangen. Zusätzlich erheben die Versicherer je nach Gesundheitszustand mitunter einen Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag.


Welche weiteren Faktoren bestimmen die Beitragshöhe?

Diverse Merkmale beeinflussen die Beiträge der Risikolebensversicherung, dazu gehören:

  • der allgemeine Gesundheitszustand,
  • die Länge der Laufzeit (sie beträgt oft mindestens 5 Jahre, 10 Jahre oder länger),
  • das Alter der oder des Versicherten,
  • etwaige Berufsrisiken (Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter etwa haben ein erhöhtes Unfallrisiko),
  • etwaige Risiken durch Hobbys (Surferinnen und Surfer zum Beispiel haben mitunter ein erhöhtes Unfall- und Sterberisiko).

Die einzelnen Versicherer gewichten einzelne Kriterien unterschiedlich, auch deshalb lohnt vor Abschluss der Risikolebensversicherung ein Vergleich verschiedener Anbieter.

Beitragszuschlag für Raucherinnen und Raucher

Raucherinnen und Raucher zahlen verhältnismäßig höhere Beiträge. Risikolebensversicherer bewerten dieses Kriterium als stark erhöhtes Risiko für Erkrankungen und verlangen einen Aufschlag. Als Nichtraucherinnen und Nichtraucher gelten dabei oft nur Personen, die vor Vertragsabschluss wenigstens ein Jahr nicht mehr geraucht haben.

Stellt sich im Todesfall heraus, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat, kann die Lebensversicherung die Leistung entsprechend kürzen, auch wenn der Tod nicht durch Zigaretten hervorgerufen worden ist.

Ein Vergleich der verschiedenen Risikolebensversicherungen kann Ihnen auch als Raucherin oder Raucher helfen, einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen zu finden.

Was passiert, wenn ich Gesundheitsrisiken verschweige?

Die wahrheitsgetreue Beantwortung der Fragen ist eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen oder das Verschweigen individueller Risiken führt im Schadensfall zu Leistungseinschränkungen oder sogar zu einer Leistungsverweigerung.


Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankungen – ein Vergleich kann sich lohnen

Der Abschluss einer RLV kann trotz gesundheitlicher Vorbelastungen eine Option sein. Im Regelfall verlangen die Anbieter dann einen Risikozuschlag.

Lehnt ein Versicherer den Antragsteller oder die Antragstellerin nach der Risikoprüfung ab oder erscheinen die Tarifpreise zu hoch, heißt es, nicht gleich aufzugeben: Ein Vergleich lohnt sich, denn die verschiedenen Anbieter bewerten einzelne Risiken häufig unterschiedlich.


Alternativen zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Falls der Antrag auf eine Risikolebensversicherung zum Beispiel alters- oder krankheitsbedingt abgelehnt wird, muss dennoch nicht auf einen Todesfallschutz verzichtet werden. Mit alternativen Versicherungsmodellen können Angehörige mitunter auch ohne Risikolebensversicherung finanziell abgesichert werden.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung hilft Hinterbliebenen, die Kosten für die Beisetzung zu tragen, welche sich im Schnitt oft bei rund 8.000 Euro belaufen. Abhängig ist dies jedoch von der gewünschten Art der Beisetzung. Je nach Tarif kann sich die Versicherungssumme auf bis zu 20.000 Euro belaufen. Der Vertragsschluss ist abhängig vom Anbieter bis zum 85. Lebensjahr möglich.

Einige Versicherungen bieten zudem Tarife ohne Gesundheitsfragen an. Dafür veranschlagen die Versicherer in der Regel eine höhere Prämie und eine längere Wartezeit. In Tarifen mit Gesundheitsprüfung entfällt diese für gewöhnlich. Je nach den persönlichen Umständen ist es stattdessen auch eine Alternative, privat Geld zurückzulegen oder ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto zu nutzen.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert die private Altersvorsorge mit der Absicherung der Familie. Anders als die Risikolebensversicherung zahlt sie am Ende der Laufzeit auch im Erlebensfall – also dann, wenn der Todesfall nicht eingetreten ist.

Die ausgeschüttete Erlebenssumme ergibt sich aus den geleisteten Beitragszahlungen, den vereinbarten Zinsen und einer möglichen Überschussbeteiligung. Im vorzeitigen Todesfall hingegen wird die versicherte Deckungssumme ausgezahlt.

Viele Versicherer gewähren Kapitallebensversicherungen auch ohne eine Prüfung von Gesundheitsfragen. Dabei wird der Versicherungsschutz aufgrund des höheren Risikos mitunter begrenzt.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Auch die fondsgebundene Lebensversicherung enthält einen Todesfallschutz sowie eine vereinbarte Auszahlung im Erlebensfall und ist je nach Tarif ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Sie bietet in der Regel höhere Renditen als eine Kapitallebensversicherung, die in sichere Anleihen investiert. Diese werden durch Zahlungen in Investmentfonds erwirtschaftet.

Die höheren Renditechancen gehen mit einem Investitionsrisiko einher, denn eine Mindestauszahlung und ein Mindestzinssatz sind nicht garantiert. Die Höhe der Auszahlung ist also abhängig von der Entwicklung an den Börsen. Da sich Wertschwankungen oft nach einigen Jahren wieder ausgleichen, sind fondsgebundene Lebensversicherungen meist für langfristige Investitionen bestimmt.


FAQ – häufig gestellte Fragen zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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