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Verbundene Risikolebens­versicherung

Verbundene Risikolebensversicherung

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Absicherung zweier oder mehrerer Leben

Die verbundene Risikolebensversicherung eignet sich in erster Linie für kinderlose Ehepaare sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, die einander gegenseitig absichern wollen.

Die Risikolebensversicherung ist eine günstige Variante der Lebensversicherung, Hinterbliebene im eigenen Todesfall finanziell abzusichern. Insbesondere Familien, die auf das geregelte Einkommen der Hauptverdienerin oder des Hauptverdieners angewiesen sind, geraten nach dem Ableben dieser Person oftmals in eine wirtschaftliche Schieflage. Das finanzielle Risiko steigt, wenn kleine Kinder zur Familie gehören oder Tilgungen hoher Kredite ausstehen. Die Versicherungswirtschaft bietet deshalb unterschiedliche Modelle der Risikolebensversicherung an, darunter befindest sich auch die verbundene Version. Diese Variante der Vorsorge sichert zwei oder mehrere Leben gleichzeitig ab, wobei die Personen nur einen Vertrag abschließen und ein und dieselbe Deckungssumme für alle gilt. Kommt es zum Tod einer oder mehrerer dieser Personen wird die Summe einmalig ausgezahlt und der Vertrag ist abgegolten.


Verbundene Risikolebensversicherung mit Vor- und Nachteilen

Verbundene Risikolebensversicherung oft günstiger als Einzelverträge

Mit einer Risikolebensversicherung kann man das eigene Leben zum klassischem Hinterbliebenenschutz absichern. Bei Vertragsabschluss vereinbart die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer einen festen Betrag, der während der gewählten Laufzeit konstant bleibt. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer diese Summe an die im Vertrag genannten Begünstigten aus. Möchten Sie lediglich einen hohen Kredit absichern, bietet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme an, auch Restschuldversicherung genannt. Für Paare und Geschäftspartnerinnen und Partner ist eine verbundene Risikolebensversicherung oft günstiger als zwei Einzelverträge. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherer bei der Beitragskalkulation die gesundheitlichen Risiken beider berücksichtigt.

Einmalige Auszahlung der Versicherungssumme

In der verbundenen Risikolebensversicherung sind Paare einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder auch Partnerinnen und Partner einer Geschäftsbeziehung mit einer Summe versichert, die im Todesfall einmalig ausgeschüttet wird. Dies gilt auch für Todesfälle, die zeitgleich eintreten, etwa bei einem Verkehrsunfall. Im schlimmsten Fall erhalten Kinder nach dem Ableben beider Elternteile eine Versicherungssumme, die nicht ausreicht, um finanzielle Ausfälle zu kompensieren. Aus diesem Grund entscheiden sich vielfach kinderlose Paare oder auch Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner für eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Stirbt eine der versicherten Personen, erlischt die Versicherung automatisch. Das überlebende Vertragsmitglied verfügt anschließend über keinen Versicherungsschutz mehr. Ein verbundener Vertrag ist nur mit der Einwilligung aller Vertragsmitglieder kündbar.

Durch verbundene Variante Erbschaftssteuer umgehen

Die Beiträge für Risikolebensversicherungen können Sie bis zu einer bestimmten Höhe als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abschreiben. Unter Umständen fällt auf die Versicherungssumme einer klassischen Risikolebensversicherung jedoch Erbschaftssteuer an, sobald der Leistungsfall eintritt. In dem Fall stände den Hinterbliebenen nicht die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Welcher Freibetrag gilt und wie hoch die potentielle Erbschaftssteuer ausfällt, hängt von den Verwandtschaftsverhältnissen der versicherten Person mit den Erbinnen und Erben ab. Diese Steuer entfällt jedoch, wenn Sie eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen und statt des eigenen Lebens das der Partnerin oder des Partners versichern. Im Versicherungsfall erhalten Sie als beitragszahlende Person die volle Versicherungssumme.

Vorteile der verbundenen Lebensversicherung:

Für die Wertbestimmung sowie den Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses benötigen Sie diverse Dokumente. Wichtig sind zum Beispiel je nach Art der Immobilie folgende Papiere:

  • Die Beiträge sind geringer als bei der klassischen Risikolebensversicherung.
  • Wird nicht das eigene Leben versichert, fällt im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer an.
  • Eine verbundene Risikolebensversicherung ist auch unter Geschäftspartnerinnen und Partner möglich.

Nachteile der verbundenen Risikolebensversicherung:

Für die Wertbestimmung sowie den Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses benötigen Sie diverse Dokumente. Wichtig sind zum Beispiel je nach Art der Immobilie folgende Papiere:

  • Alle zu Versichernden müssen die Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten.
  • Die Vertragskündigung ist an die Einwilligung aller Versicherten gebunden.
  • Die Versicherungen zahlen die Versicherungssumme im Leistungsfall nur einmalig aus, auch die Versicherten zeitgleich das Leben verliert.

Art der Risikolebensversicherung an persönliche Lebenssituation anpassen

Unabhängig davon, ob Sie sich für die Risikolebensversicherung mit klassischem Hinterbliebenenschutz, mit fallender Versicherungssumme oder die verbundene Version wählen – die Todesfallsumme sollte in jedem Fall ausreichen, um die Existenz der Hinterbliebenen zu sichern. Bemessen Sie die Leistungen, die Vertragslaufzeit und insbesondere auch die Höhe der Versicherungssumme aus diesem Grund anhand Ihrer persönlichen Lebensumstände und Bedürfnisse. Damit Sie Ihren Liebsten einen umfassenden Schutz zu günstigen Konditionen bieten können, lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife.

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