Förderung für Photovoltaik 2025
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Staatliche Förderung von Photovoltaikanlagen
Mithilfe verschiedener Förderprogramme wollen Bund und Länder die Anschaffung einer Photovoltaikanlage erleichtern. Im Wesentlichen lassen sich dabei zwei Arten der Photovoltaik-Förderung unterscheiden:
- Die Förderung für den Kauf, die Installation und den Ausbau der Anlage.
- Die Förderung der PV-Anlage über die Einspeisevergütung.
Die erste Förderungsart mit Investitionszuschüssen zielt darauf ab, die Investitionskosten für eine Solaranlage zu reduzieren.
Bei der Einspeisevergütung geht es darum, die PV-Anlage während des laufenden Betriebs zumindest teilweise zu refinanzieren: Für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zahlt der Netzbetreiber dem Anlagebetreiber oder der Anlagebetreiberin einen gesetzlich definierten Betrag.
Überdies bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Förderkredit 270 an, der eine zinsgünstige Finanzierung von PV-Anlagen ermöglichen soll.
Änderungen durch die EEG-Reform von 2023
Um den Ausbau der klimafreundlichen Solarenergie zusätzlich zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2023 eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Weg gebracht. Diese hat Änderungen und Erleichterungen für private Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen mit Netzanschluss zur Folge:
PV-Förderung durch Einspeisevergütung
Verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom nicht vollständig selbst, können Sie den Überschuss in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für jede abgeführte Kilowattstunde wird Ihnen vom Netzbetreiber eine im EGG geregelte Vergütung gezahlt. Diese fällt höher aus, wenn Sie den gesamten Strom zur Einspeisung nutzen und Ihren eigenen Strombedarf durch den herkömmlichen Netzbezug decken.
Die Vergütungssätze sinken seit dem 31. Januar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Jedoch wird Ihnen die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Förderhöhe 20 Jahre lang garantiert. Hierbei ist wichtig, dass auch eine Erweiterung der Anlage oder die nachträgliche Installation eines Batteriespeichers zu einer Neuberechnung der Einspeisevergütung führen kann. Zusätzlich hängt der Fördersatz von der Art der Einspeisung und der Installation ab.
Seit dem 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 werden PV-Anlagen mit den untenstehenden Vergütungssätzen gefördert.
Art der Anlage | Maximalleistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
Gebäuden oder Lärmschutzwände | bis 10 kW | 8,03 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
Gebäuden oder Lärmschutzwände | bis 40 kW | 6,95 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
Gebäuden oder Lärmschutzwände | bis 100 kW | 5,68 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
Sonstige Anlagen (z. B. Freiflächenanlagen) | bis 100 kW | 6,46 ct/kWh | 6,46 ct/kWh |
Quelle: bundesnetzagentur.de, Stand: August 2024
Eine Antragstellung ist nicht notwendig, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Jedoch müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage in das Marktstammregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Der Eintrag erfolgt grundsätzlich online. Auch müssen Sie die Einspeisung vorab mit dem Stromnetzbetreiber abstimmen.
KfW-Kredit zur Förderung von Solaranlagen
Bei der KfW handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Geldinstitut zur Förderung von Bauvorhaben, welche auch Photovoltaikanlagen einschließt. die Bank bietet dazu das Förderprodukt 270 Erneuerbare Energien – Standard an. Der Kredit soll ungeachtet des Wohnorts eine zinsgünstige Finanzierung von klimafreundlichen Solaranlagen ermöglichen.
Sie müssen dabei nicht die gesamte Anlage per Kredit finanzieren. Sie können den Förderantrag beispielsweise auch dann stellen, wenn Sie lediglich die Kosten für den Batteriespeicher abdecken möchten. Auch gebrauchte Anlagen werden gefördert. Zudem sind neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für die Planung und Installation der PV-Anlage förderfähig.
Die Zinshöhe des Förderkredits mit Laufzeiten zwischen fünf und 30 Jahren hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. Der effektive Jahreszins beträgt mindestens 5,21 Prozent. Der tatsächlich gewährte Zins hängt von der Bonität der Antragstellerin oder des Antragstellers ab.
Risikoklasse | Effektivzins KfW-Förderkredit 270 |
A | 5,21 % |
B | 5,63 % |
C | 5,94 % |
D | 6,47 % |
E | 7,10 % |
F | 7,84 % |
G | 8,37 % |
H | 9,54 % |
I | 12,03 % |
Quelle: www.kfw.de, Stand: September 2024
Der KfW-Kredit 270 ist nicht immer der günstigste. Mitunter kann ein gewöhnlicher Ratenkredit bei der Hausbank oder einem anderen Anbieter günstiger sein. Ein Kreditvergleich hilft Ihnen dabei, passende Finanzierungsangebote für Ihre Photovoltaikanlage auszuloten.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung Ihrer PV-Anlage
Neben einer erfolgreichen Bonitätsprüfung stellt die KfW weitere Anforderungen, bevor Ihr Förderantrag bewilligt wird. Dazu gehört, dass Sie einen Teil des erzeugten Solarstroms in das öffentliche Netz einspeisen. Möchten Sie die Photovoltaikanlage ausschließlich zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzen, ist eine Förderung nicht möglich. Auch darf das Gebäude nicht primär zur Stromerzeugung errichtet worden sein.
Zudem eignet sich der Kredit nicht zur Umschuldung oder nachträglichen Finanzierung. Der Antrag kann nämlich nur bewilligt werden, wenn er vor dem Kauf der Anlage gestellt wurde.
Regionale Förderprogramme
Zusätzlich zur bundesweit gezahlten Einspeisevergütung und dem KfW-Förderkredit gibt es regionale Förderprogramme. Diese können sich je nach Bundesland oder Kommune unterscheiden. In einigen Regionen wird etwa die gesamte Anlage bezuschusst, während andernorts nur der Stromspeicher förderfähig ist. So konnten etwa die Stromspeicher von Dachanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin mit 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität und einem Höchstbetrag von 15.000 Euro gefördert werden.
Für gewöhnlich sind derartige Förderangebote gedeckelt und die Programme enden, sobald das bereitgestellte Budget aufgebraucht ist. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben die Photovoltaik-Förderung beispielsweise derzeit zu einem Großteil eingestellt (Stand: September 2024).
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass neue Förderangebote entwickelt werden. In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfahren Sie, welche Investitionszuschüsse an Ihrem Wohnort verfügbar sind.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Für PV-Anlagen gilt seit dem 1. Januar 2023 in der Regel ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, Sie zahlen beim Kauf von Solaranlagen und den passenden Stromspeichern meist keine Mehrwertsteuer mehr – auch wenn diese nachgerüstet werden. Die Regelung betrifft außerdem die Lieferung und Montage der Anlage. Ein Großteil des Bruttopreises reduziert sich damit um 19 Prozent.
Damit die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen entfällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Auch wenn Sie eine Solaranlage mieten, können Sie mitunter von einem Nullsteuersatz profitieren. Dies ist etwa der Fall, wenn im Leasing- oder Mietvertrag die anschließende Übernahme der Anlage vereinbart wird und diese am Ende der Mietdauer in Ihren Besitz übergeht. Der Steuererlass wird dann auf den Mietanteil für die Lieferung und Montage angerechnet.
Keine Umsatzsteuer auf selbst genutzten Solarstrom
Für den Eigenverbrauch fällt seit 2023 ebenfalls keine Umsatzsteuer mehr an. Nutzen Sie eine steuerbefreite PV-Anlage, zahlen Sie also für den selbst genutzten Anteil am erzeugten Strom keine Steuern mehr. Für gewöhnlich gilt dies nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Unternehmen, sofern die Anlage beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit war.
Nicht-staatliche Photovoltaik-Förderung von Energieanbietern
Neben den staatlichen Fördermitteln sowie Zuschüssen durch Länder und Kommunen haben auch einige Stromanbieter Angebote zur Förderung von Solaranlagen. So zahlen etwa einige Stadtwerke einen Aufschlag auf die Einspeisevergütung. Andere Versorger bezuschussen wiederum die Installation von PV-Anlagen, abhängig von der jeweiligen Nennleistung.
Eine Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass Sie den Strom zur Deckung Ihres Eigenverbrauchs von dem jeweiligen Unternehmen beziehen. Mitunter stellen die Anbieter weitere Anforderungen, etwa das Werben von Neukunden. Es ist daher ratsam, die Vertragskonditionen vorab zu prüfen. Ein Vergleich der Stromanbieter hilft bei der Wahl eines passenden Tarifs zu günstigen Konditionen.
Beispielrechnung – wie viel spare ich mit einer PV-Anlage?
Das folgende Rechenbeispiel zeigt die mögliche Kostenersparnis einer Solaranlage mit Batteriespeicher und einer Spitzenleistung von 10 Kilowatt-Peak. Der angenommene Kaufpreis beträgt 25.000 Euro, der Strompreis 40 Cent pro Kilowattstunde. Die jährlichen Betriebskosten wurden mit rund 400 Euro veranschlagt.
Das Beispiel berücksichtigt die Photovoltaik-Förderung über die Einspeisevergütung. Der Vergütungssatz bemisst sich am Datum der Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025. Nutzen Sie weitere Förderangebote, amortisiert sich die Investition möglicherweise früher.
Posten | Solaranlage mit Speicher |
Jährlicher Strombedarf | 6.000 kWh |
Strompreis | 0,40 ct/kWh |
Stromkosten im Jahr | 2.400 Euro |
Nennleistung | 10 kWp |
Speicherkapazität | 10 kWh |
Kaufpreis | 25.000 € |
Betriebskosten pro Jahr | 400 € |
Idealer Stromertrag pro Jahr | 10.000 kWh |
Autarkiegrad | 72 % |
Anteil Eigenverbrauch | 46 % |
Solarstrom zu Nutzung | 4.600 kWh |
Netzeinspeisung | 5.400 kWh |
Einspeisevergütung | 8,03 ct/kWh |
Erlös aus der Einspeisevergütung | 433,62 € |
Reststrom aus dem öffentlichen Netz | 1.400 kWh |
Jährliche Kosten des Reststroms | 560 € |
Jährliche Stromkosten nach Abzug der Einspeisevergütung | 126,38 € |
Jährliche Stromkostenersparnis abzg. Betriebskosten | 1.673,62 € |
Amortisationszeit | 14,9 Jahre |
Stand: September 2024
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik-Förderung
1. Welche Förderung erhalten alte PV-Anlagen?
2. Welches Dach benötige ich für eine Solaranlage?
3. Welche Förderungen erhalte ich für den Photovoltaik-Eigenverbrauch?
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