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- Finanzieller Schutz
- Ab 38,08 € im Jahr
- Privat und im Beruf abgesichert
Unfallversicherung sinnvoll – wer braucht eine Unfallversicherung?
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
- Eine private Unfallversicherung leistet bei folgenschweren Unfällen und zahlt je nach Tarif eine Kapitalleistung oder Rente.
- Gute Versicherungen sind bereits ab unter 100 Euro jährlich erhältlich.
- Eine Unfallversicherung kann für Einzelpersonen, aber auch für Gruppen abgeschlossen werden.
- Der kostenlose, externe Vergleich auf Tarifcheck.de listet Ihnen sekundenschnell und unverbindlich passende Angebote entsprechend Ihrer Angaben.
- Geben Sie einfach an, wen Sie mit welchen Summen bezüglich welcher Unfallrisiken versichern möchten und suchen Sie bei Bedarf gezielt nach Zusatzbausteinen. Der externe Online-Rechner zeigt Ihnen die Tarife der Versicherungsgesellschaften inklusive aller wichtigen Vertragsdetails übersichtlich an.
- Haben Sie ein ansprechendes Angebot gefunden, können Sie über Tarifcheck.de sofort einen Unfallversicherungsvertrag bei unserem externen Partner anfordern, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Unfallversicherung Vergleich – was ist wichtig?
Beim Vergleich privater Unfallversicherungen sind zahlreiche Punkte relevant: Zentral sind die Grundsumme sowie die individuellen Zusatzleistungen. Die Grundsumme oder Invaliditätsgrundsumme wird im Leistungsfall ausgeschüttet. Diese Summe fängt je Tarif und Art des Unfalls beziehungsweise Todesfalls vorübergehend fehlende Einnahmen, Krankengeld oder Beerdigungskosten anteilig oder vollständig auf.
Höhe von Grundsumme und Progression
Die Grundsumme ist der maximal ausgeschüttete Betrag im Falle eines Unfalls. Diesen Betrag können Sie selber bestimmen. Empfohlen wird die drei- bis sechsfache Summe vom Bruttojahreseinkommen, vor allem dann, wenn andere Personen im Haushalt finanziell von Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer abhängig sind. Müssen die Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden, gilt: Je schwerer der Unfall, die Invalidität und die Unfallfolgen, desto mehr Prozent der Grundsumme werden ausgezahlt.
Die ausgezahlte Summe kann durch die Vereinbarung einer Progression um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt werden. Die Progression sollte mindestens 325 Prozent betragen, im Idealfall sogar Tausend Prozent. Je höher der Prozentsatz der ausgezahlten Versicherungssumme ist, desto mehr steigt auch die Progression.
Risiken über Zusatzbausteine absichern
Je nach Anbieter und Tarif werden einige Unfallrisiken nur über Zusatzbausteine versichert. Diese Risiken können beispielsweise als Unfälle aufgrund von besonders gefährlichen Sportarten wie Kite-Surfen oder Bergsteigen definiert werden. Auch die Höhe der im Ereignisfall gezahlten Invalitätssumme beziehungweise der Geldanspruch in Prozent bei bestimmten Unfallfolgen und Gesundheitsschäden können je nach Vertrag variieren.
Genaue Prüfung des Vertrags
Nicht alle Anbieter sind gleich gut. Unfallversicherungen vor Vertragsabschluss zu vergleichen, kann leicht zu ein paar Hundert Euro Ersparnis pro Jahr führen – vor allem, wenn Sie mehrere Personen oder die ganze Familie versichern möchten. Vergleichen Sie Unfallversicherungen online, sparen Sie zudem viel Zeit und erhalten einen Überblick über verschiedene Optionen.
Die Details des Vertrags sind wichtig, prüfen Sie die Klauseln vor der Unterzeichnung deshalb genau und überlegen Sie sich, ob der im Tarif gebotene Schutz Ihren Bedürfnissen entspricht.
Unfallversicherung Leistungen – was bietet der private Schutz?
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte durch einen Unfall derart schwer verletzt werden, dass eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen eintreten: längere Konvaleszenz, geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen, bleibende Gesundheitsschäden, Invalidität, Vollinvalidität, Tod.
Der Tarif beinhaltet eine Einmalleistung und auf Wunsch ab einem gewissen Grad der Invalidität auch eine Rente. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung können Sie persönlichen Bedürfnissen anpassen. Die Höhe der Invaliditätsgrundsumme und der Progression wählen Sie nach Ihren persönlichen Lebensumständen aus.
Mögliche Leistungen der privaten Unfallversicherung
- Heilbehandlungen
- Krankengeld
- Krankentagegeld
- Sofortleistungen
- Schmerzensgeld
- Invaliditätssummen
- Komageld
- Betreuungsbedarf
- Bergungskosten
- Unfallrente
- Barrierefreier Umbau der Wohnung
- Umschulungen bei Berufsunfähigkeit
- Medizinische Erstversorgung
- Krankenrücktransporte
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankenhaustagegeld
- Übergangsleistungen
- Todesfallleistung
- Kosmetische Operationen
Welche Zusatzleistungen gibt es bei der Unfallversicherung?
Vergleichen Sie private Unfallversicherungen und Tarife, schauen Sie auch nach Zusatzbausteinen entsprechend Ihres Berufs und Ihrer Lebensumstände und Hobbys. Hier finden Sie eine Übersicht über einige wichtige Zusatzleistungen:
1. Beihilfe zu Rehabilitationsmaßnahmen
Kurkostenhilfe, Genesungsgeld, Kosten für eine Hilfe im Haushalt oder Unfall-Krankentagegeld sind mögliche Varianten, tarifabhängig werden entsprechende Tagessätze zuweilen nur abgestuft ausgezahlt.
2. Krankenrücktransport, Bergungs-, Such- und Rettungsaktionen
Auch die Kosten dafür übernimmt der Unfallversicherer mit entsprechenden Tarifen.
3. Überführung Verstorbener
Nicht immer geschehen Unfälle in der Nähe des Heimatortes, wird eine Überführung von Verstorbenen nötig, übernimmt sie die Versicherung mit diesem Baustein.
4. Todesfallsumme
Diese sollte so hoch sein, dass sie die Beerdigungskosten deckt, liegt oft bei 10.000 Euro und ähnelt prinzipiell einer Sterbegeldversicherung. Sie wird auch ausgeschüttet, wenn Versicherte binnen einer individuell vereinbarten Anzahl von Monaten an den Unfallfolgen sterben. Auch wenn der oder die Versicherte überlebt, die Unfallfolgen aber noch nicht absehbar sind, kann die Summe bei entsprechender Vereinbarung ausgezahlt werden.
5. Kosmetische Behandlungskosten
Kosten für plastische Chirurgie und Zahnbehandlungen nach einem Unfall werden erstattet.
6. Erweiterte Gliedertaxe
Auf Wunsch bieten einige Anbieter auch eine großzügigere Interpretation der Gliedertaxe zugunsten von Versicherten an. Die Gliedertaxe nutzen Unfallversicherer, um den Grad einer Behinderung einzustufen, welche sich auf den Verlust bestimmter Körperteile oder Sinne bezieht. Der Verlust eines Körperteils entspricht bei der Gliedertaxe dabei einem gewissen Invaliditätsgrad, der auf Basis eines ärztlichen Gutachtens festgestellt wird.
Ein Beispiel: Als Grenze der Berechnung werden 100 Prozent als Vollinvalidität angesetzt. Bei dem Verlust eines Fußes beträgt der Beeinträchtigungsgrad bei der regulären Interpretation 40 Prozent. Bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro beträgt die ausgezahlte Summe im Schadensfall 40 Prozent von 100.000 Euro, also 40.000 Euro. Bei einer erweiterten Gliedertaxe kann die ausgezahlte Summe höher liegen.
7. Übergangsleistungen
Sie werden zur Deckung von dringenden Ausgaben ausgezahlt, auch ohne dass der Umfang der Beeinträchtigung als Folge des Unfalls abschließend feststeht.
8. Knochenbrüche
Bei manchen Versicherern kann man Knochenbrüche gesondert versichern, ohne dass eine dauerhafte Beeinträchtigung eine Folge sein muss.
9. Unfallrente
Zusätzlich zur Einmalleistung können Sie auch eine Unfallrente vereinbaren, die meist ab einem Beeinträchtigungsgrad von 50 Prozent monatlich bis zum Lebensende ausgeschüttet wird. Statt einer Unfallrente ist je nach persönlichen Umständen eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller, denn dort werden Risiken durch Krankheit mitversichert.
10. Unfallversicherung mit kapitalbildender Lebensversicherung
Gängig bei der Unfallversicherung ist die Einmalleistung. Bei Bedarf kann man sie auch in Kombination mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung abschließen.
Private Unfallversicherung ohne Wartezeiten
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen gibt es bei der Unfallversicherung weder eine Wartezeit noch eine Karenzzeit. Der volle Schutz besteht ab dem Tag, an dem die Beitragszahlungen bei Ihrem Anbieter eingetroffen sind. In der Regel ist der Service auch im Ausland gültig – sowohl im Urlaub als auch auf Dienstreisen. Eine Ausnahme ist die Reise in Kriegs-, Risiko- und Krisengebiete: Kommt es dort zu einem Unfall, besteht kein Versicherungsschutz. Studieren Sie vor einer geplanten Reise also am besten die Klauseln Ihres Unfallversicherungsvertrags.
Wann leistet die private Unfallversicherung nicht?
In einigen Fällen zahlt die Unfallversicherung nicht. Zum Beispiel bei Invalidität durch Krankheit, bei Suizid, bei Unfällen durch vorsätzliche Straftaten sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Bei der Schädigung Dritter sind Leistungen der Unfallversicherung ebenfalls ausgeschlossen, hier greift die Haftpflichtversicherung. Wenn man der beruflichen Tätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr nachgehen können, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Erleidet man jedoch einen Unfall, erhält man Leistungen von der Unfallversicherung.
Wer in einer als gefährlich eingestuften Berufsgruppe (beispielsweise Dachdecker oder Stuntman) arbeitet oder ein besonders gefährliches Hobby (beispielsweise Freeclimbing) ausübt, sollte dies bei den Vergleichen von Unfallversicherungen angeben. Einige Berufe und Freizeitbeschäftigungen werden von einigen Versicherungen ausgeschlossen, andere mit einem erhöhten Beitrag oder Zusatzbausteine mitversichert.
Mitwirkungsanteil bei Krankheiten und Gebrechen
Die Unfallversicherung zahlt zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen, wenn Sie einen Unfall erlitten haben, nicht aber für die Folgen einer Krankheit oder eines Gebrechens. Manchmal kommt es zu einer Überlagerung von Unfallfolgen und bereits durch Vorerkrankungen bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, die mit dem Unfall in Verbindung stehen könnten. In diesem Fall kann die Versicherungsleistung gemäß den vereinbarten Klauseln gekürzt werden, wenn Krankheiten bei einem Unfall einen Mitwirkungsanteil haben.
Entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens werden der Prozentsatz des Invaliditätsgrades sowie alle weiteren Leistungen gemindert. Dazu können beispielsweise vereinbarte Zahlungen im Todesfall oder Unfallrenten gehören. Die Rechtmäßigkeit der Kürzung muss der Versicherer nachweisen.
Definition von Unfall und erweiterter Unfallbegriff
Die Definition von Unfall umfasst ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches die Leistungsfähigkeit und Gesundheit (dauerhaft) schädigt. Leistungen der Unfallversicherung umfassen dementsprechend beispielsweise finanzielle Unterstützung bei schwerwiegenden Unfallfolgen durch Sturz, Knochenbruch et cetera.
Der erweiterte Unfallbegriff beinhaltet im Idealfall Vorkommnisse wie Infektionen, Impfschäden, verordnete Medikamente, Insektenbisse, allergische Reaktionen, Kraftanstrengungen, Bewusstseinsstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Erfrierungen, Ertrinken, Ersticken, Lebensmittelvergiftungen.
Nicht alle Anbieter und Tarife bewerten die im erweiterten Unfallbegriff gelisteten Schäden und dadurch verursachte Folgeschäden als Unfall. Achten Sie auch hier auf die Vertragsdetails.
Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung
Auch der Gesetzgeber hat Vorsorge getroffen, um Unfallopfer finanziell abzusichern. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist jedoch nicht ausreichend und der Schutz greift nur in bestimmten Fällen. Hier finden Sie einen Vergleich der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung und deren Leistungen:
Eigenschaft | Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
Für wen? | Sie ist für sozialversicherungspflichtige Angestellte gesetzliche Pflicht. Der Arbeitgeber meldet Beschäftigte an und zahlt die Beiträge. Versichert sind auch Auszubildende, Helfende im Katastrophen- und Zivilschutz, Kinder und Schüler während der Zeit in Bildungsstätten oder Kindergärten. Freiwillig versichert sind Selbstständige. Rahmenbedingungen sind im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgelegt. | Sie ist privat und freiwillig und abschließbar für Gruppen, Familien und Individuen, Kinder, Erwachsene und Senioren, Berufstätige und nicht Berufstätige. |
Versichert sind |
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Alle vertraglich vereinbarten Unfallrisiken im Berufsleben und während der Freizeit. |
Schutz | Der Schutz gilt deutschlandweit und bedingt auf Dienstreisen, allerdings nur für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Beruf. Im Privatleben besteht kein Schutz. | Der Schutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Kriegs- und krisenbedingte Unfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Sonstiges |
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Ist man sowohl privat als auch gesetzlich unfallversichert, hat man bei einem Arbeitsunfall mit Folgeschäden Ansprüche auf Leistungen von beiden Versicherungen.
Unfallversicherung für Kinder – lohnt sich der Schutz für den Nachwuchs?
Keine erziehungsberechtigte Person mag sich einen Unfall des Nachwuchses auch nur vorstellen. Kommt es doch zu schwereren Unfällen, können Leistungen der privaten Kinderunfallversicherung durch finanzielle Unterstützung womöglich bessere Behandlungen ermöglichen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur zuständig, wenn der Unfall eines Kindes in der Kita oder der Schule geschieht oder auf dem Weg zu/von einer dieser Einrichtungen. Verletzt sich ein Kind in der Freizeit oder während des Urlaubs, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen, zudem sind die Leistungen meist nicht ausreichend.
Kinder können Risiken im Alltag im Gegensatz zu Erwachsenen je nach Alter und Entwicklungsstand dabei weniger gut einschätzen und es kommt öfter zu gefährlichen Situationen. Wenn Sie Ihren Nachwuchs für den Fall der Fälle absichern möchten, könnte eine private Unfallversicherung für Kinder sinnvoll sein.
Kinderunfallversicherungen können meist bereits ab der Geburt und bis spätestens zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. In der Regel haben sie bis zum 18. Lebensjahr Gültigkeit und können dann in eine Unfallversicherung für Erwachsene umgewandelt werden – unabhängig davon, ob das Kind noch mit den Eltern in einem Haushalt wohnt oder nicht.
Bei einer Unfallversicherung für Kinder sollte ebenfalls auf die Vertragsdetails geachtet werden, denn Klauseln und Bestandteile können je nach Anbieter zu Ihren Ungunsten oder Gunsten variieren. Ein Vergleich der Tarife hilft bei der Wahl einer Unfallversicherung für Ihr Kind.
Unfallversicherung Beiträge – was kosten gute Tarife?
Generell ist eine Unfallversicherung für Einzelpersonen, für den Nachwuchs, für Seniorinnen, Senioren, die ganze Familie oder Gruppen abschließbar.
Möchten Sie nur sich selbst versichern, belaufen sich die Kosten für die Unfallversicherung meist auf weniger als 100 Euro im Jahr. Im Idealfall kann mit den Leistungen der Unfallversicherung im Schadensfall trotzdem ein erheblicher Teil vom Bruttojahreseinkommen ausgeglichen werden, sodass Betroffene samt Familie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Soll der Tarif für Ihre ganze Familie gelten, liegen die Beiträge für die Unfallversicherung oft im niedrigen oder mittleren dreistelligen Bereich.
Die Kosten hängen dabei unter anderem von der Grundsumme, etwaiger Progression, Leistungen oder individuellen Zusatzbausteinen ab. Auswirkungen auf die Kosten der Unfallversicherung haben aber beispielsweise auch eine vertraglich festgelegte Dynamik, bei der sich Leistung und Prämie während der Laufzeit erhöhen.
Folgende Faktoren haben Auswirkungen auf die Prämienbildung:
Der Anbieter
Teure Unfallversicherer sind nicht immer gut, billige nicht immer schlecht. Durch einen Anbietervergleich kann man im Idealfall mehrere hundert Euro jährlich sparen.
Der Tarifumfang
Je mehr Risiken und Leistungen bei Invalidität der Tarif beinhaltet und je höher Versicherungssumme und Progression sind, desto mehr kostet die Unfallversicherung. Auch Zusatzleistungen, wie eine erweiterte Gliedertaxe wirken sich auf die Beiträge der Unfallversicherung aus.
Berufsstand
Einige Anbieter gewähren einzelnen Berufsgruppen Rabatte – so beispielsweise Beamtinnen und Beamten.
Versicherte Personen
Versichern Sie nur sich selbst mit dem Unfallschutz, ist das günstiger, als mehrere Personen zu versichern. Allerdings ist eine Versicherung von mehreren Personen – beispielsweise einer fünfköpfigen Familie – günstiger, als jedes Familienmitglied separat zu versichern.
Zudem gibt es besondere Tarife und Prozente für Seniorinnen, Senioren und Kinder, die speziell auf die Bedürfnisse und Absicherung der jeweiligen Altersgruppen zugeschnitten sind.
Laufzeit
Wählt man eine Laufzeit von drei oder fünf Jahren, bieten einige Unfallversicherer bis zu 10 Prozent Rabatt an.
Das Alter der Versicherten
Für verschiedene Altersgruppen gelten verschiedene Risiken, die ebenfalls Einfluss auf die Prämienbildung haben.
Kinder können so bestimmte Risiken weniger gut einschätzen als Erwachsene und Senioren verunglücken nur äußerst selten bei Extremsportarten.
Zahlweise
Werden die Beiträge gleich für das ganze Jahr im Voraus gezahlt anstatt monatlich, kann sich das günstig auf die Prämienkalkulation auswirken.
Private Unfallversicherung - Unfallschäden nach Lebensbereichen 2019
Unfallversicherung für Rentner – lohnt sich der Schutz für Senioren?
Mit fortschreitendem Alter braucht man besonders lange, um sich von schweren Unfallfolgen zu erholen. Ist ein Körperteil aufgrund einer unfallbedingten Verletzung funktionsunfähig, dann dauert die Regeneration bei Seniorinnen und Senioren oft länger, als bei jungen Menschen. Als Rentnerin oder Rentner eine Unfallversicherung abzuschließen, wäre folglich eine Überlegung wert – insbesondere, wenn keine großen finanziellen Rücklagen vorhanden sind.
Je nach Tarif beinhalten Unfallversicherungen für Senioren und Seniorinnen beispielsweise auch Leistungen für Pflege, Unfallrenten, Alltagshilfen oder verschiedene Formen der Unterstützung.
Auch hier gilt: Vergleichen Sie die Tarife, Leistungen und Vertragsdetails der Angebote genau. Achten Sie unbedingt auch darauf, ob und inwiefern Leistungen von Unfallversicherungen bei etwaigen Vorerkrankungen gekürzt oder gestrichen werden.
Wichtig – der Unfallversicherung Änderungen im Lebenswandel mitteilen
Wichtig ist, dass Sie Ihre Unfallversicherung stets über Änderungen Ihrer persönlichen Lebensumstände informieren und bei einem Wechsel der Unfallversicherung aktuelle Angaben machen. Der Grund: Die Änderungen können Einfluss auf unterschiedliche Unfallrisiken haben. Folgende Änderungen sind beispielsweise relevant:
- neue risikoreiche Hobbys (wie Reiten, Skifahren etc.),
- der Wechsel des Arbeitgebers, Berufs oder der Eintritt ins Rentenalter,
- Änderungen von Adresse, Name, oder Bankverbindung,
- Scheidung oder Heirat,
- anstehender Familienzuwachs,
- die Erweiterung des Unfallschutzes um eine weitere Person.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Unfallversicherung?
Ob sich ein Wechsel der Unfallversicherung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Sinnvoll könnte er sein, wenn
- sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie weitere Personen und Risiken versichern möchten (beispielsweise ein weiteres Kind oder ein neues Hobby).
- Sie den Eindruck haben, dass Sie bei Ihrem Unfallversicherer zu viel zahlen.
- Qualität und Tarifumfang nicht Ihren Wünschen entsprechen.
- Sie eine besonders alte Unfallversicherung haben, bei der der Geltungsbereich noch nicht so weit gefasst ist wie bei vielen neuen Tarifen.
- Sie eine besonders alte Unfallversicherung haben, bei der die Deckungssummen und Progression nicht mehr der aktuellen Finanzlage entsprechen.
In solchen Fällen lohnt es sich, verschiedene Unfallversicherer zu vergleichen, denn zwischen einzelnen Anbietern gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Nicht immer ist eine teure Versicherung auch die beste. Bevor Sie wechseln, sollten Sie jedoch eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben und die Kündigungsfristen beachten. Unfallversicherer können den Antrag bei Vorerkrankungen, riskanten Hobbys oder beruflichen Tätigkeiten ablehnen.
Wichtig ist der nahtlose Wechsel ohne Versicherungslücke, damit Sie im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.
Wie sind die Kündigungsfristen der privaten Unfallversicherung?
Wenn Sie verschiedene private Unfallversicherungen vergleichen und sich für einen Wechsel entschieden haben, müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Eine Unfallversicherung ist je zum Ende eines Versicherungsjahres regulär kündbar – es sei denn, Ihre Vertragslaufzeit beträgt mehr als ein Jahr, dann können Sie erst zum Ende dieser Laufzeit kündigen.
Die Kündigungsfristen betragen meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres oder der Laufzeit, genaue Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag.
Kündigen Sie nicht, wird der Vertrag stillschweigend und automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Wann habe ich bei der Unfallversicherung ein Sonderkündigungsrecht?
In einigen Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht für je einen Monat. Dieses besteht, wenn der Versicherer die Beiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht oder ein Schadensfall reguliert wurde – unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist oder nicht. Im zweiten Fall hat auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Schadensfall sollten Sie allerdings erst kündigen, wenn Sie die Leistungen der Unfallversicherung komplett ausgeschöpft haben. Sind die Spätfolgen eines Unfalls beispielsweise noch nicht absehbar und erwarten Sie nach einem ersten Vorschuss weitere Zahlungen, sollten Sie mit der Kündigung noch warten.
Wichtig
Versenden Sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen stets schriftlich und per Einschreiben, damit Sie belegen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben. Als Kündigungsdatum zählt dabei in der Regel nicht das Versanddatum, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Unfallversicherer eintrifft.
Sonderfall kapitalbildende Unfallversicherung
Bei einer Unfallversicherung mit integrierter Lebensversicherung gelten besondere Regelungen. Damit das Kapital aufgebaut werden kann, sind die Laufzeiten weitaus länger als bei der regulären Variante. Auch die Tarife sind teurer, da ein Teil der Beiträge in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt wird. Vorzeitig kündigen kann man meist nur mit finanziellen Verlusten.
Tritt der Leistungsfall ein, erhalten Sie zwar die vereinbarte Unfallversicherungssumme, damit Sie aber auch die Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, müssen Sie die Unfallversicherungsbeiträge bis zum Vertragsende weiter zahlen. Die Erträge der kapitalbildenden Unfallversicherung sind dabei zumeist nicht besonders hoch.
Im Zweifelsfall vergleichen Sie die Tarife von klassischen und kapitalbildenden Unfallversicherungen und schauen Sie, welche Angebote und welche Variante sich für Sie besser eignet.
Unfallversicherung und andere relevante Versicherungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Unfallversicherung hilft Ihnen finanziell insbesondere über die erste schwere Zeit nach einem traumatischen Unfall. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können auch Kinder, Rentnerinnen und Rentner, die ganze Familie oder eine bestimmte Personengruppe versichert werden. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie bei Bedarf auf Wunsch auch bei diversen Unfallversicherern eine Rente, die sogar bis zum Lebensende und nicht nur bis zum Rentenalter ausgezahlt wird.
Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings nicht ersetzen. Laut einer Erhebung von Statista.de aus dem Jahr 2019 wird Berufsunfähigkeit nur zu 7,7 Prozent durch Unfälle hervorgerufen; viel häufiger sind beispielsweise Nervenerkrankungen (29,65 Prozent), Rückenprobleme oder andere Erkrankungen am Skelettapparat (20,89 Prozent) oder Krebs (17,5 Prozent). Diese Erkrankungen werden von der Unfallversicherung nicht abgedeckt. Die Unfallversicherung kann deshalb nur als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden.
Die Risikolebensversicherung
Bei einer Unfallversicherung ist die Vereinbarung einer Todesfallsumme möglich, die zumindest die Beerdigungskosten deckt. Eine Möglichkeit, die Hinterbliebenen langfristig finanziell abzusichern, ist die Risikolebensversicherung. Sie eignet sich insbesondere auch für junge Familien mit Kindern und ohne großes Einkommen. Da nur im Todesfall Zahlungen erfolgen, sind sechsstellige Versicherungssummen bei zwanzigjähriger Laufzeit schon für unter 100 Euro pro Jahr erhältlich.
Die private Haftpflichtversicherung
Nicht immer ist man bei einem Unfall die oder der einzig Geschädigte. Verursacht man unabsichtlich bei Dritten Schäden, haftet man mit dem eigenen Vermögen, sofern man keine private Haftpflichtversicherung hat. Dieser Schutz ist pro Jahr ab weit unter 50 Euro erhältlich.
Die Rechtsschutzversicherung
Ist man mit den Leistungen der Unfallversicherung unzufrieden, ist es manchmal schwierig, potentielle Ansprüche durchzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei und zahlt Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachter – auch bei Streitigkeiten in anderen Lebensbereichen.
FAQ – häufige Fragen zur Unfallversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wie funktioniert der kostenlose externe Vergleich auf Tarifcheck.de?
Der externe Unfallversicherungsvergleich auf Tarifcheck.de ist kostenlos und unverbindlich und erspart Ihnen aufwendige Recherche. Geben Sie einfach an, wer bezüglich welcher Risiken versichert werden soll – auf Wunsch können Sie dabei auch gezielt nach Zusatzbausteinen suchen. Alle Tarife werden Ihnen entsprechend Ihrer Vorgaben übersichtlich aufgelistet und enthalten alle wichtigen Informationen und Vertragsdetails. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über Tarifcheck.de gleich einen Antrag bei unserem externen Partner stellen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
2. Ist meine Familie bei der Unfallversicherung automatisch mitversichert?
Versichert sind alle im Vertrag genannten Personen – dazu können Ihre Familie, andere Angehörige oder sogar nicht verwandte Individuen gehören. Wichtig ist, dass alle Individuen im Vertrag genannt werden. Ziehen Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner zusammen oder erwarten Nachwuchs, können Sie den Vertrag um weitere Personen erweitern oder bei Bedarf wechseln.
3. Was versteht man unter Progression?
Im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung ist dies ein Prozentsatz, der auf die Grundversicherungssumme aufgeschlagen wird und je nach Grad der Behinderung durch einen Unfall steigt. Der Prozentsatz sollte möglichst hoch liegen – mindestens bei 325 Prozent, im Idealfall bei 1.000 Prozent. In der Regel gilt die Progression ab einem gewissen Grad einer Behinderung. Ein Beispiel: Die Grundsumme beträgt 100.000 Euro, die Progression 500 Prozent. Nach einem Unfall wird eine Behinderung von 100 Prozent attestiert, der oder die Versicherte erhält dann 500.000 Euro ausgeschüttet. Beträgt der Grad der Behinderung 40 Prozent, werden bei diesen Zahlen jedoch abhängig vom Versicherer nur 80.000 Euro ausgeschüttet (40.000 Euro Grundsumme x 200 Prozent). Liegt die Behinderung bei 19 Prozent, erhält man die Grundsumme von 19.000 Euro, die Progression kommt noch nicht zum tragen.
4. Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe nutzen Unfallversicherer um den Grad einer Behinderung einzustufen. Der Verlust eines Körperteils entspricht dabei einem gewissen Invaliditätsgrad. Für Menschen, die beispielsweise als Musikerinnen, Musiker oder in einem Heilberuf arbeiten, wird in der Regel eine spezielle Gliedertaxe in der Unfallversicherung zur Bewertung herangezogen. Als Grenze der Berechnung werden 100 Prozent als Vollinvalidität angesetzt. Einige Unfallfolgen – wie die Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit – bedürfen natürlich besonderer ärztlicher Evaluation.
5. Wie melde ich einen Unfall?
Prinzipiell sollten Sie Ihrem Versicherer jeden schweren Unfall umgehend melden, auch wenn etwaige Folgen noch nicht abzusehen sind. Manchmal werden diese erst Monate später erkennbar, und zuweilen erhalten Sie Sofort- oder Übergangszahlungen. In der Regel haben Sie aber auch 15 Monate später noch Anspruch auf Leistungen. Haben Sie Ihren Versicherer kontaktiert, müssen Sie eine sogenannte Unfallanzeige ausfüllen, in der alle wichtigen Umstände und gesundheitlichen Folgen aufgelistet werden, auch die gesundheitliche Diagnose sollte beigelegt werden. Ein vom Unfallversicherer beauftragter Mediziner wird eine weitere Prüfung Ihres Gesundheitszustandes durchführen und so ermitteln, ob und wie viel Unfallgeld gezahlt werden muss.
Im Todesfall müssen die Angehörigen die Unfallversicherung binnen 48 Stunden benachrichtigen, andernfalls bestehen keine Leistungsansprüche.
6. Kann ich die Beiträge für die private Unfallversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, das ist möglich. Sie können die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Sind Sie selbstständig tätig und haben keine gesetzliche Unfallversicherung, müssen die Beiträge anteilig als Werbungskosten und anteilig als Sonderausgaben in das Steuerformular eingetragen werden (meist je 50 Prozent). Die Höhe der Beiträge muss durch Quittungen belegt werden.
7. Muss man Leistungen aus der Unfallversicherung versteuern?
Einmalleistungen aus der Unfallversicherung sind steuerfrei. Unfallrenten sind je nach Betragshöhe, dem eigenen Alter und sonstigem Einkommen steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer kann man deshalb nicht pauschalisieren, in der Regel liegt sie jedoch weit unter der Lohnsteuer für Arbeitnehmer.
Im Sonderfall der kapitalbildenden Unfallversicherung müssen die Erträge des ausgezahlten Kapitals versteuert werden.
8. Ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Ersatz für die private Unfallversicherung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sind automatisch Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung seines Personals und für die Begleichung der Beiträge zuständig. Geschützt sind Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer dann während der Arbeitszeit, auf dem Weg von und zur Arbeit. In Privatleben und Freizeit besteht kein Schutz. Selbstständige können sich nur freiwillig versichern. Für nicht Berufstätige gilt die Versicherung nicht. Gesetzlich unfallversichert sind jedoch auch Auszubildende, Helfende im Katastrophen- und Zivilschutz während der Arbeitszeit, sowie Kinder und Schüler während der Zeit in Kindergarten oder Schule.
Die private Unfallversicherung schützt jegliche Versicherte – unabhängig vom Berufstand und Alter – im Gegensatz dazu auch rund um die Uhr im Privatleben.
9. Ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein Ersatz für die private Unfallversicherung?
Nein. Wurde man nach dem 1. Januar 1961 geboren, ist man staatlich durch die Erwerbsminderungsrente kaum geschützt. Die Rente ist sehr niedrig, die Auflagen hoch. Anspruch besteht nur, wenn man in den letzten fünf Jahren vor der Invalidität für mindestens drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt hat und dauerhaft weniger als sechs Stunden pro Woche in jedem beliebigen Beruf arbeiten kann. Ist man beispielsweise gelähmter Physiotherapeut, könnte man theoretisch noch in einer Telefonzentrale arbeiten, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht dann nicht – es ist unwichtig, ob man tatsächlich Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat oder theoretisch die Möglichkeit bestünde.
Die Erwerbsminderungsrentenhöhe beträgt zwischen 15 Prozent und 19 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, wenn man wöchentlich noch zwischen drei und sechs Stunden erwerbsfähig ist. Ist man weniger als drei Stunden pro Woche erwerbsunfähig, erhält man den vollen Satz von zwischen 30 Prozent und 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Von dieser mageren Rente gehen noch Krankenkassenbeiträge und gegebenenfalls Steuern ab.
Auch die private Unfallversicherung kann jedoch nicht als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gelten, da sie nur leistet, wenn gesundheitliche Folgeschäden durch Unfälle und nicht etwa Krankheit entstanden sind.