Steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung
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Steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung: gut versichert sein und Steuern sparen
Die private Unfallversicherung zählt zu den Policen, die steuerlich absetzbar sind.
Eine private Unfallversicherung kann immer zu Gunsten der Person, die auch die Beiträge bezahlt, steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Unfallversicherung bezieht sich auf die jährliche Einkommensteuerjahreserklärung: Sie können die Beiträge zur Unfallversicherung als Sonderausgaben geltend machen.
Das Finanzamt unterscheidet bei der steuerlichen Absetzbarkeit privater Unfallversicherungen zwischen der beruflichen und privaten Abdeckung der Unfallversicherung.
Das bedeutet für steuerpflichtige Arbeitnehmer in der Praxis, dass die Beiträge zur Unfallversicherung als Sonderausgaben geltend machen können. Möglich ist auch eine Aufteilung zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten. Das klingt für Laien erst einmal kompliziert, hat aber lediglich den Hintergrund, dass die private Unfallversicherung häufig auch berufliche Risiken abdeckt. Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen im Zweifelsfall genau erläutern, wie Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Unfallversicherung richtig absetzen können. Grundsätzlich kann die private Unfallversicherung aber zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Bei vielen Versicherungen sparen Sie auch mit einer halbjährigen oder jährlichen Zahlungsweise anstelle monatlicher Beiträge etwas Geld. Abhängig von der Laufzeit und Kündigungsfrist Ihrer privaten Unfallversicherung können Sie sich auch jederzeit für eine bessere oder preisgünstigere Police zur Unfallversicherung entscheiden.