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Wohngebäude­versicherung – der passende Schutz für Ihre Immobilie

Wohngebäude­versicherung: Wichtig zu wissen
  • Die private Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer unverzichtbar. Sie zahlt bei Schäden an der Immobilie und deren Festinstallationen wie sanitären Anlagen oder Einbauküchen.
  • Jedes Haus ist anders, dementsprechend flexibel ist auch die Gebäudeversicherung, die Sie genau auf die Anforderungen der Immobilie zuschneiden könne.
  • Sehr gute Tarife gibt es bereits für Beiträge im jährlich niedrigen, dreistelligen Bereich.
  • Der externe Wohngebäude­versicherungsrechner auf Tarifcheck.de ist kostenlos, unverbindlich und spart Ihnen viel Zeit. Der Gebäude­versicherungsvergleich zieht viele wichtige Determinanten zur Kalkulation des Tarifs heran, so etwa Standort, Alter, Zustand und Wert der Immobilie, den Umfang bisheriger Sanierungen und die gewünschten Versicherungsbausteine.
  • Geben Sie einfach die Eckdaten in den kostenlosen externen Vergleich ein. Dieser ermittelt Ihnen dann sekundenschnell passende Angebote der Versicherungsgesellschaften entsprechend Ihrer Vorgaben. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie über Tarifcheck.de direkt bei unserem externen Partner einen Antrag stellen, ohne dass Ihnen dadurch Extrakosten entstehen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Wer braucht eine Wohngebäude­versicherung?

Es gibt viele Schadensfälle, die bei einem Gebäude und/oder dessen Dach enorme Kosten verursachen können: Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, jedoch für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer ein Muss. Dabei ist es egal, ob Sie das Gebäude selber bewohnen, ob es leer steht, ein Feriendomizil ist oder ob Sie es vermieten. Im Ernstfall zahlt die Versicherung für die Reparatur, Instandsetzungs- oder Wiederaufbaukosten von versicherten Risiken.

Der Versicherungsschutz umfasst je nach Tarif beziehungsweise Zusatzbausteinen beispielweise Schäden aufgrund Sturm, Hagel, Feuer, Überschwemmungen oder Vandalismus. Auch Bruchschäden und Nässeschäden durch defekte Ableitungsrohre oder Leitungswasser sind gängig.

Wohngebäude­versicherung – was gilt bei Eigentumswohnungen?

Wohnungseigentümerin oder Eigentümer teilen in der Regel eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung mit Parteien des Hauses, die von allen Beteiligten anteilig gezahlt wird.

Rechtlich ist es nicht möglich, als Einzelperson eine Wohngebäudeversicherung für eine Wohnung abzuschließen. Sind Sie mit den Vertragsdetails nicht einverstanden, stellen Sie dies in den Treffen der Eigentümergemeinschaft oder Gesellschaft zur Diskussion.


Wohngebäudeversicherung Vergleich – wie funktioniert der kostenlose externe Rechner?

Der Wohngebäudeversicherungsvergleich spart Ihnen viel Zeit, ist unverbindlich und kostenfrei. Im Gegensatz zu vielen anderen Online-Rechnern können Sie bei diesem Vergleich auf Wunsch sehr viel mehr Bausteine und Leistungen gezielt auswählen und dadurch den Versicherungsschutz genau auf Ihre Immobilie abstimmen.

Geben Sie einfach die relevanten Eckdaten zu Ihrem Haus in das externe Buchungsformular ein und tragen Sie ein, welche Risiken Sie versichern möchten. Sie erhalten sekundenschnell eine detaillierte Auflistung passender Tarife inklusive aller Kosten. Haben Sie ein gutes Angebot gefunden, können Sie direkt online einen Antrag bei unserem externen Partner stellen – selbstverständlich ebenfalls kostenfrei.

Wohngebäudeversicherung Vergleich – was muss ich beachten?

Überlegen Sie vorab, wie Ihr Tarif aussehen soll und halten Sie relevante Gebäudedaten zu Baujahr, Vollsanierung etc. bereit.

  • Keine Unterversicherung / gleitende Neuwertversicherung: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme für die Immobilie auch deren tatsächlichen Verkehrswert oder Marktwert entspricht, damit Sie im Schadenfall keine unnötigen Kosten haben und lassen Sie Ihre Versicherungssumme jedes Jahr entsprechend des gleitenden Neuwertfaktors anpassen.
  • Absicherung aller relevanten Risiken: Der Schutz greift im Ernstfall nur bei versicherten Risiken. Wichtig können beispielsweise Leistungen bei Hagel-, Sturm-, Unwetter- und Nässeschäden sein.
  • Elementarversicherung ist essentiell: Sogenannte Elementarschäden durch beispielsweise eine Überschwemmung können ungeahnte Ausmaße nehmen. Sichern Sie sich diesbezüglich bestmöglich ab.

Allgemein gilt: Keinesfalls sollte man in den Angaben zur Immobilie bestehende Risikofaktoren verschweigen. Diese sind im Ernstfall meist nachprüfbar und gefährden den Versicherungsschutz.


Gebäudeversicherung Kosten – wie setzen sich die Beiträge zusammen?


Was ist der Wert 1914 zur Berechnung des gleitenden Neuwerts?

Der Wert Ihrer Immobilie bleibt nicht konstant und ist abhängig von Lage, Bauweise und/oder Sanierungsgrad.

Viele Hausbesitzerinnen oder Besitzer berechnen zur eigenen Absicherung den Gebäudewert zu jedem 1. Januar neu. Parallel werden dabei Versicherungssumme und Beitragszahlungen angepasst. Man nennt diese jährlich durchgeführte und gängige Berechnung gleitende Neuwertversicherung.

Zur Ermittlung des gleitenden Neuwerts nutzt man den Wert 1914: Diesen finden Sie im Gebäudeversicherungsdokument. Falls nicht, kann er neu berechnet werden.

Der Hintergrund: Im Jahr 1914 waren die Baupreise stabil. Man berechnet deswegen, wie viel eine Immobilie 1914 wert gewesen wäre. Die dafür genutzte Währung ist die ebenfalls stabile Goldmark. Vom Ausgangspunkt 1914 kalkuliert man den heutigen Gebäudewert. Der Wert 1914 ist somit ein fiktiver Rechenwert, der eine einheitliche Basis zur Berechnung eines Immobilienwerts oder einer Versicherungssumme schafft.

Der Wert 1914 erschließt sich aus dem gleitenden Neuwertfaktor (auch Anpassungsfaktor oder Prämienfaktor). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) berechnet diesen alljährlich neu. Dieser Wert wird nur GDV-Mitgliedsversicherungsunternehmen mitgeteilt und ist nicht verbindlich. Ein allgemeingültiger gleitender Neuwertfaktor existiert nicht. Die Prämienkalkulation variiert deshalb bei einzelnen Wohngebäudeversicherern.

Der Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohnindex für Baugewerbe werden jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht.


Wohngebäudeversicherung – welche Vertragsbausteine gibt es?

Bei der privaten Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sogenannte verbundene Sachversicherung, Das heißt, dass die Prämien für einzelne Risiken in verschiedenen Policen gesondert berechnet werden. Entsprechend Ihrer Wünsche sind deshalb bei dem Versicherungsschutz zahlreiche Kombinationen möglich. Im Folgenden finden Sie mögliche Bausteine:


Wann kann ich die Wohngebäude­versicherung kündigen oder wechseln?

Allgemein gilt: Kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage eines anderen Anbieters haben. Keinesfalls sollten Sie eine Versicherungslücke riskieren, denn im Ernstfall erhalten Sie dann keinen Schadenausgleich.

Besteht Ihre Versicherung bereits für mehrere Jahrzehnte, so kann es sein, dass dort noch Risiken versichert werden, die nach heutigem Stand gar nicht mehr oder nur noch mit sehr hohen Risikozuschlägen versichert werden. So werden beispielsweise in alten DDR-Verträgen, die nach der Wende von westdeutschen Gebäudeversicherungen übernommen wurden, immer noch Grundwasserschäden versichert. Dieses Risiko wird bei Versicherungsgrundtücken heute ausgeschlossen. Bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, vergleichen Sie also Ihren alten Tarif mit derzeitigen Angeboten.

Umgekehrt können Sie bei einem Wechsel jedoch auch mehrere hundert Euro sparen, denn laut test.de bieten gerade neuere Tarife oftmals trotz guter Leistungen und Zusatzbausteine großes Sparpotenzial.

Auch für Wohngebäudeversicherungen gelten Kündigungsfristen entsprechend des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Diese liegt bei drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres – es sei denn, Sie haben eine mehrjährige Laufzeit vereinbart, die noch nicht verstrichen ist. Details dazu finden Sie in Ihrem Vertrag. Die Kündigung sollte in jedem Fall per Einschreiben erfolgen, damit Sie einen Beleg über die fristgerechte Kündigung haben.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie direkt nach dem Kauf eines Hauses und nach einer Beitragserhöhung, wenn Sie keine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen haben. Entsprechend Abschnitt B, § 15 der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) können zudem sowohl der Versicherer als auch Sie als Kundin oder Kunde nach einem Schadenfall kündigen. Das diesbezügliche Sonderkündigungsrecht gilt für vier Wochen, nachdem die Schadenregulierung abgeschlossen worden ist.

Ihr Anbieter hat zudem oftmals ein Kündigungsrecht, wenn er binnen eines Jahres mindestens zwei Schäden für Sie reguliert hat.


FAQ – häufige Fragen zur Wohngebäude­versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.