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Welche Leistungen beinhaltet die Leitungswasserversicherung?

Leitungswasserversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Wenn Sie Besitzer eines Wohnhauses sind, gibt es eine Vielzahl von Risiken abzusichern, dazu gehören zum Beispiel Feuer und Leistungswasser.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus durch einen Brand zerstört wird, ist wesentlich geringer als durch Leitungswasser. In der Häufigkeit der Schadensregulierung und der Höhe der Schadenssumme stehen Leistungswasserschäden an erster Stelle. Sie können sich gegen das Risiko Leitungswasser im Rahmen einer verbundenen Wohngebäudeversicherung oder mit einer separaten Leitungswasserversicherung absichern. Separate Versicherungen für den Schutz vor Leitungswasserschäden bieten die Versicherer vor allem im gewerblichen Bereich an.

Die durch eine Leitungswasserversicherung versicherten Schäden werden normalerweise in drei Schadensarten (Bruchschäden innerhalb und außerhalb Ihres Gebäudes sowie Nässeschäden) eingeteilt.

Die Bruchschäden innerhalb Ihres Gebäudes entschädigt der Versicherer, wenn es sich beispielsweise um frostbedingte Bruchschäden an versicherten Rohrleitungen der Wasserversorgung, der Warmwasserheizung oder bei Solarheizungsanlagen handelt. Leistungen erbringt Ihr Versicherer auch für den Fall von Frostschäden an versicherten Installationen wie Badeeinrichtungen und Armaturen. Soweit Frost zum Bruch von Rohrleitungen führt, die sich in Ihrem Besitz außerhalb Ihres Gebäudes befinden, erhalten Sie für Schäden eine Entschädigung. Kommt es zu einem unbeabsichtigten und unvorhersehbaren Leitungswasseraustritt, ist mit Nässeschäden zu rechnen. Der Versicherer leistet in diesem Fall eine Entschädigung für alle versicherten Dinge.


Entschädigungen durch den Versicherer auf Basis von Zeitwert und Neuwert

Die Leistungen Ihrer Leitungswasserversicherung erhalten Sie im Schadensfall vom Versicherer aufgrund einer Entschädigungsberechnung.

Ihr Versicherer erstattet Ihnen durch Leitungswasser zerstörte oder abhandengekommene Dinge. Die Erstattungssumme bildet der Versicherungswert der Sachen unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsereignisses. Werden Sachen lediglich beschädigt, erhalten Sie die erforderlichen Reparaturkosten und zuzüglich einen Geldbetrag für die Wertminderung. Die maximale Entschädigungssumme wird vom Versicherungswert vor dem Schadensereignis bestimmt. Weitere spezielle Regelungen betreffen eventuelle Kürzungen von Reparaturkosten sowie eine Anrechnung von Restwerten. In den meisten Versicherungsverträgen werden Sie standardmäßig die Regelung einer Entschädigung zum Neuwert finden.

Wenn ein Leitungswasserschaden in seinem Neuwertanteil einen Zeitwert übersteigt, können Sie eine gesonderte Entschädigung erhalten.

Den Neuwertanteil zahlt der Versicherer nur dann, wenn Sie sicherstellen, dass Sie die Entschädigungssumme unmittelbar oder innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall verwenden, um zerstörte bewegliche Sachen neuwertig zu beschaffen. Wenn Sie die Zustimmung Ihres Versicherers erhalten, können Sie eventuell eine Wiederbeschaffung mit gebrauchten Sachen vornehmen. Voraussetzung ist, dass damit der gleiche Nutzungszweck ermöglicht wird. Das spielt aber eher bei gewerblichen Versicherungen eine Rolle, wenn es um die Wiederbeschaffung von Maschinen geht. Wie jede Versicherung kennt auch die Leitungswasserversicherung bestimmte Entschädigungsgrenzen. Diese ergeben sich aus der vereinbarten Versicherungssumme sowie Jahreshöchstentschädigungsgrenzen. Die Verletzung Ihrer Obliegenheitspflichten führt zur Leistungseinschränkung beziehungsweise Leistungsverweigerung.