im Vergleich Lächelnd zum Zahnarzt zu gehen ist schon schwer genug. Dann lächle doch wenigstens die Kosten einfach weg!
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- Das Beste für Deine Zähne
- Individuelle Zusatzleistungen
- Privatärztliche Zahnbehandlungen
Zahnzusatzversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht alle Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen ab. Die Mehrkosten tragen die Versicherten selbst.
- Zahnzusatzversicherungen können helfen, diese Versorgungslücke weitestgehend zu schließen und sind ab wenigen Euro pro Monat erhältlich.
- Die individuellen Leistungen bestimmen Sie selbst. Je nach Tarif werden auch Kosten für optisch schönere Zahnsanierungen gedeckt, zum Beispiel für Inlays oder Keramikfüllungen.
- Geben Sie einfach Ihre Eckdaten in das Buchungsformular ein. Entsprechend Ihrer Wünsche erarbeiten Fachleute unseres externen Partners für Sie dann einen individuellen, unverbindlichen und kostenlosen Vergleich von verschiedenen Zahnzusatzversicherungen und schicken Ihnen dieses Angebot zu.
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Was sind die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung?
Gesunde Zähne tragen zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Doch trotz bester Pflege kommt man ohne Zahnärzte nicht aus. Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur anteilig im Rahmen der Regelversorgung übernommen. Der Eigenanteil für Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen außerhalb der Regelversorgung liegt oft im drei- bis fünfstelligen Euro-Bereich.
Damit man bei der Zahngesundheit trotzdem keine Abstriche machen muss, lohnt sich in vielen Fällen eine Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif und Anbieter der Versicherung können Sie den Leistungsumfang der Zahnzusatztarife individuell bestimmen. Dazu können gehören:
- kieferorthopädische Leistungen inklusive Zahnspangen,
- Zahnersatzleistungen,
- Kostenerstattungen für Implantate, Inlays, Kronen, Füllungen, Verblendungen, Fissurenversiegelung und Knochenaufbau,
- Leistungen bei Parodontose,
- generelle Prophylaxe und/oder
- die professionelle Zahnreinigung (PZR) zur Zahnvorsorge.
Die Zusatzversicherung übernimmt bis zu einem gewissen Prozentsatz anteilig oder vollständig die Kosten für Zahnbehandlungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Insbesondere werden je nach Tarif Kosten auch für ästhetische Lösungen übernommen, so etwa für Komposit-, Kunststoff- und Keramikfüllungen oder Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie.
Die Prophylaxe als Form des Gesundheitsschutzes ist ebenfalls versicherbar, etwa die professionelle Zahnreinigung oder Fluoridierung, die nicht zu den klassischen Kassenleistungen zählen.
Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen im Nachhinein von der privaten Zahnversicherung nicht gestrichen werden – es sei denn, vor Vertragsbeginn wurden seitens der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers falsche Angaben bezüglich der Zahngesundheit gemacht.
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
Je nach Tarif kann eine Zusatzversicherung höhere Leistungen bieten als die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Dennoch sind mitunter nicht alle Behandlungen versichert oder es bestehen Leistungseinschränkungen. Abhängig vom Vertrag gehören dazu unter anderem:
- Leistungen, die vertraglich nicht vereinbart oder vom Versicherungsschutz ausgeklammert sind.
- In den ersten Vertragsjahren können für bestimmte Behandlungen Einschränkungen gelten.
- Innerhalb der Wartezeit werden mitunter keine Kosten erstattet.
- Bestehen Zahnlücken, wurde eine Parodontose diagnostiziert oder tragen Sie eine Knirschschiene, gewährt Ihnen nicht jeder Anbieter eine Zahnzusatzversicherung.
Zusätzlich kann sich der Zustand Ihrer Zähne auf die monatlichen Beiträge auswirken. Liegt etwa ein Zahnverlust vor, berechnen die Versicherer in der Regel einen Risikozuschlag.
Schon gewusst?
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, hat weiterhin Anrecht auf alle Zahnarztleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (die sogenannte GKV-Regelversorgung).
Zahnzusatzversicherung Vergleich – welche Modelle gibt es?
Vor Vertragsabschluss kann sich ein Vergleich der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen lohnen, denn es gibt mitunter große Unterschiede zwischen den Leistungen und Preisen für den Zahnschutz.
Generell gibt es zwei Modelle der Kalkulation:
- Zahntarife nach Art der Lebensversicherung
- Zahntarife nach Art der Schadenversicherung
Zahntarife nach Art der Lebensversicherung
Bei diesem Modell werden ab Versicherungsbeginn Altersrückstellungen gebildet. Das heißt, Sie zahlen schon in jüngeren Jahren meist einen verhältnismäßig höheren Beitrag, damit dieser auch in späteren Jahren konstant bleibt, obwohl eine höhere Beanspruchung teurer Leistungen dann wahrscheinlich wird, etwa von Zahnersatz oder Zahnprothesen.
Altersrückstellungen können nicht zu einem anderen Zahnversicherer mitgenommen werden. Bei einer Kündigung werden sie zudem nicht ausgezahlt.
Beitragsanpassungen sind trotz Altersrückstellungen möglich – so können die Preise beispielsweise aufgrund von Inflation erhöht werden. Diese allgemeinen Anpassungen des Tarifs sind jedoch nicht altersabhängig.
Zahntarife nach Art der Schadenversicherung
Hier werden keine Altersrückstellungen gebildet. Die Beiträge können dementsprechend mit zunehmendem Alter und Inanspruchnahme der Versicherung steigen. Dies geschieht in der Regel in einer vorab festgelegten Staffelung, deren Höhe Sie bereits bei Vertragsabschluss einsehen können.
Tarife entsprechend der Schadenversicherung sind etwas weiter verbreitet als die nach Art der Lebensversicherung. Daher stehen hier mehr Policen zur Auswahl. Neben der altersabhängigen Beitragserhöhung sind zusätzlich altersunabhängige Beitragsanpassungen möglich.
Basis-, Komfort- und Premiumtarife
Abhängig von Ihren persönlichen Wünschen können Sie für den persönlichen Zahnerhalt verschiedene Zahnzusatzleistungen versichern.
Zusatzversicherungen können beispielsweise Kosten für die Eigenbeteiligung an der GKV-Regelversorgung übernehmen und zusätzlich ästhetische Zahnsanierungen abedecken, etwa bei Parodontose. Dazu zählen mitunter auch umfangreiche Leistungen, so die Nutzung von optisch schöneren Materialien wie Keramikfüllungen.
Auch hochwertiger Zahnersatz kann im Schutz inbegriffen sein, so etwa die teilweise oder vollständige Erstattung von Implantaten beziehungsweise Prothesen für das Gebiss, die nicht zur GKV-Regelversorgung gehören. Premiumtarife leisten je nach Versicherung mitunter zudem für Verblendungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Ergänzungstarife
Ergänzungstarife gelten in Kombination mit anderen Zusatzleistungen privater Krankenversicherungen. Dazu kann beispielsweise ein Einzelzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten gehören.
Derartige Ergänzungstarife bestehen dementsprechend aus bereichsübergreifendem Schutz, sind allerdings meist nicht so umfangreich. Sie decken einzelne Bereiche nicht in gleicher Höhe ab wie spezielle Versicherungen nur für die Zähne. Derartige Kompakttarife sind folglich im Vergleich mehrheitlich günstiger als Zahnzusatzversicherungen mit einem breiten Leistungsumfang.
Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlungen 2024
Kosten Zahnimplantat 3.000 €
Krankenkassenzuschuss- 508 €
Eigenanteil ohne Versicherung = 2.492 €
Eigenanteil mit Versicherung = 300 €
Kosten Keramikkrone 800 €
Krankenkassenzuschuss- 220 €
Eigenanteil ohne Versicherung = 580 €
Eigenanteil mit Versicherung = 80 €
Kosten Füllung 100 €
Krankenkassenzuschuss- 60 €
Eigenanteil ohne Versicherung = 40 €
Eigenanteil mit Versicherung = 10 €
Kosten Zahnreinigung 90 €
Krankenkassenzuschuss- 0 €
Eigenanteil ohne Versicherung = 90 €
Eigenanteil mit Versicherung = 9 €
Bei einer Leistung der Zahnzusatzversicherung in Höhe von 90 Prozent und einem Krankenkassenzuschuss ohne Bonusheft.
Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL) zum 1. Januar 2024, G-ba.de; Check24.de; Tarifcheck.deZahnbehandlungen – was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen legen mit der Regelversorgung genau fest, welche zahnärztlichen Leistungen in welchem Umfang getragen werden. Das Prinzip dahinter ist die in § 12 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschriebene Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Behandlung.
Selbst zweckmäßige zahnärztliche Maßnahmen werden dabei nur zu festgelegten Beträgen übernommen. Oft sind Eigenbeteiligungen beziehungsweise Zuzahlungen von Patientinnen oder Patienten notwendig oder die Kosten werden gar nicht erstattet. Der Fall ist dies beispielsweise bei Fissurenversiegelungen, dem Zahnerhalt bei Parodontose und Zahnersatzleistungen, obwohl es einen Festzuschuss bei Zahnersatz gibt. Ästhetische Aspekte spielen bei der Kostenübernahme durch Krankenkassen generell eine untergeordnete Rolle.
Im Rahmen der Regelversorgung werden daher nur Zähne behandelt, die als erhaltungswürdig
eingestuft werden. Andernfalls übernimmt die GKV nur deren Entfernung. In einigen Fällen ist der Zahn jedoch noch zu retten – allerdings nur durch kostspielige Maßnahmen, die privat bezahlt werden müssen oder von einer Zahnversicherung übernommen werden könnten.
Das sind die Zahnleistungen der GKV im Einzelnen:
1. Vorsorge
Der halbjährliche Kontrollbesuch beim Zahnarztbesuch wird von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet und gefördert. Potenziell notwendige Maßnahmen sind dadurch frühestmöglich erkennbar und die Behandlungskosten bleiben vergleichsweise gering.
Können Sie mithilfe Ihres Bonushefts den regelmäßigen Kontrollbesuch beim Zahnmediziner nachweisen, übernimmt die GKV höhere Kostenanteile als den normalen Festzuschuss, falls Zahnersatz fällig werden sollte.
Haben Sie Ihr Bonusheft über fünf Jahre hinweg lückenlos geführt, erhöht sich der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wurde das Heft zehn Jahre in Folge ausgefüllt, übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 75 Prozent an den Regelkosten.
Kinder haben bis zum sechsten Jahr Anspruch auf insgesamt drei Behandlungen zur Zahnvorsorge. Im Alter zwischen sechs und 18 Jahren können sie, wie Erwachsene auch, zweimal jährlich die von der GKV bezahlte Untersuchung vornehmen lassen. Das Bonusheft ist für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gültig.
2. Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung muss die oder der Versicherte aus eigener Tasche zahlen, allerdings besteht Anspruch auf eine jährliche, von der Kasse übernommene Zahnsteinentfernung. Einige GKV beteiligen sich freiwillig an den Kosten für diese Maßnahme. Die Reinigung kostet je nach Zahnarzt zwischen 50 Euro und 200 Euro.
Bei Patientinnen und Patienten bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die GKV sowohl die Fluoridierung der Zähne als auch die Fissurenversiegelung, sofern dies medizinisch notwendig erscheint. Dabei werden Kauflächen der Backenzähne versiegelt und mit einer fluoridhaltigen Paste bestrichen, um die Kariesgefahr zu mindern und den Zahnerhalt zu unterstützen.
3. Zahnbehandlung
Die Krankenkasse übernimmt in vollem Umfang die Entfernung von Karies, das Füllen von Löchern sowie das Ziehen von Zähnen. Die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen hingegen trägt die GKV nur dann, wenn gute Erfolgsaussichten bestehen und der Zahn als erhaltungswürdig anerkannt wird – andernfalls kann der selbst zu leistende Anteil im vierstelligen Euro-Bereich liegen.
In jedem Fall wird bei der GKV-Regelversorgung das günstigste Material genutzt. Kunststofffüllungen werden nur im sichtbaren Zahnbereich von der Kasse übernommen und Kronen mit Nicht-Edelmetallen verblendet.
Die Versorgung mit Keramik-, Kunststoff- und Kompositfüllungen sowie Inlays muss von Patientinnen und Patienten (mit-)finanziert werden. Die Kosten dafür liegen oft im mittleren dreistelligen Bereich. Lassen Sie sich von Zahnärzten daher vorab einen Kostenplan erstellen.
4. Zahnersatz
Wer Zahnersatz benötigt, erhält von der GKV einen Kostenzuschuss von 60 Prozent für die einfache Regelversorgung – also nur für die günstigste Variante von Brücken, Kronen und Co. Die verbliebenen 40 Prozent der Rechnung tragen die Patientinnen und Patienten selbst. Es gibt jedoch Vergünstigungen.
Auch für Zahnersatz gilt: Können Sie eine regelmäßige Zahnvorsorge im Bonusheft nachweisen, steigt der Festzuschuss im sechsten Jahr auf 70 Prozent. Ab dem elften Jahr erhalten Sie die Maximalbezuschussung von 75 Prozent.
Besondere Vereinbarungen gelten für GKV-Versicherte, die Bürgergeld oder BAföG beziehen. Diese können eine Härtefallregelung mit einem Zuschuss von 100 Prozent bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Dann übernimmt die GKV die kompletten Kosten für Zahnersatz und Zahnprothesen entsprechend der Regelversorgung.
Der Härtefall gilt auch, wenn der Bruttoverdienst von Alleinstehenden die Höhe von 1.414,00 Euro pro Monat nicht übersteigt. Leben Sie mit einem oder einer Angehörigen zusammen, beträgt das zulässige Familienbrutto 1.944,24 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied im Haushalt kommen 353,50 hinzu (Stand 2024).
Auch kann entsprechend der Härtefallregelung beantragt werden, dass die Eigenbeteiligung an der Regelversorgung generell ausgesetzt wird. Wer geringfügig mehr Einkommen hat, als oben angegeben, hat unter Umständen Anspruch auf höhere GKV-Zuschüsse zum Zahnersatz.
Jedoch wird nicht jede Leistung bezuschusst. Für Implantate zahlen die gesetzlichen Kassen beispielsweise nicht. Lediglich der Festzuschuss für die Lücke oder Brücke wird gewährt. Dieser Anteil liegt meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Kosten für Implantate hingegen liegen zwischen 1.600 und 4.000 Euro.
5. Kieferorthopädische Behandlung
Inwiefern die GKV die Rechnung für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangen übernimmt, hängt von dem Schweregrad der Kiefer- oder Zahnfehlstellung ab.
In der Kieferorthopädie werden individuelle Befunde anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) einem Schweregrad zugeordnet:
- Bei KIG 1 und KIG 2 sind die Fehlstellungen verhältnismäßig unauffällig, entsprechende Behandlungen werden deshalb nicht von der GKV übernommen.
- In den Bereichen KIG 3 bis KIG 5 hingegen erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse – allerdings nur im wirtschaftlich sinnvollen und zweckmäßigen Umfang.
Bei Kindern werden entsprechende kieferorthopädische Maßnahmen öfter von der GKV übernommen als bei Erwachsenen. Dennoch werden im Regelfall nur schwerwiegendere Kiefer- und Zahnfehlstellungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung abgedeckt. Einige Versicherer bieten daher spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder an, die je nach Tarif auch für kostspielige Behandlungen zahlen, für die die Krankenversicherung nicht aufkommt.
Die Kosten für Zahnspangen zum Beispiel betragen zwischen 3.000 und 10.000 Euro, für kaum sichtbare Clear Aligner zwischen 5.000 und 7.000 Euro. Der Behandlungszeitraum mit einer solchen Zahnspange kann entsprechend dem Bedarf wenige Monate bis zu vier Jahre dauern.
Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch bei Erwachsenen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Ein Versicherungsvergleich kann deshalb hilfreich sein, um einen passenden Tarif zu günstigen Konditionen zu finden.
Wie werden die Beiträge der Zahnzusatzversicherung berechnet?
Maßgebliche Faktoren bei der Berechnung des monatlichen Beitrags sind:
- das Alter bei Versicherungsbeitritt
- die gewünschten Leistungen
- und die Zahngesundheit des Gebisses.
Je jünger Sie bei Versicherungsbeginn sind, desto wahrscheinlicher ist auch ein guter Zustand der Zähne. Liegen bereits Diagnosen vor – beispielsweise bezüglich einer Kieferfehlstellung – dann kann der Zahnzusatzversicherer diesbezügliche Leistungen zu Korrekturen, Zahnspange etc. aus dem Vertrag ausklammern oder die Antragstellerin oder den Antragsteller abweisen.
Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind auch die monatlichen Beiträge.
Vor Vertragsabschluss erkundigt sich die private Krankenversicherung in einem Fragebogen über die Gesundheit Ihrer Zähne. Wichtig ist, alle Gesundheitsfragen korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten. Reichen Sie den ersten Erstattungsantrag ein, hat die private Zusatzversicherung das Recht, sich bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zu erkundigen, ob Sie die Gesundheitsfragen zu Ihrer Zahngesundheit korrekt beantwortet haben.
Haben sich Fehler eingeschlichen, ist der Versicherungsschutz auch Jahre später gefährdet, denn dann kann die Versicherungsgesellschaft die Kostenerstattung im Versicherungsfall verweigern.
Ein Hinweis: Nicht immer bietet der teuerste Tarif auch den besten Schutz. Mit einem Vergleich vor Vertragsschluss finden Sie einfach und bequem einen Tarif mit dem passenden Leistungsumfang.
Was ist beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wichtig?
Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Abschluss noch vor Handlungsbedarf: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind und je gesünder Ihre Zähne, desto günstiger fallen die Monatsbeiträge aus. Es ist daher empfehlenswert, eine Zahnversicherung abzuschließen, bevor notwendige Behandlungen absehbar sind. Abhängig von der individuellen Zahngesundheit ist ein Versicherungsbeitritt in den Lebensjahren zwischen 30 Jahren und Anfang 40 sinnvoll.
Möchten Sie auch Ihren Nachwuchs versichern, so sollten Sie dies tun, bevor etwaige kieferorthopädische Maßnahmen attestiert werden. Andernfalls können die Beiträge steigen oder kieferorthopädische Maßnahmen ganz vom Versicherungsschutz ausgeklammert werden.
Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung
Bei der Wartezeit handelt es sich um den Zeitraum, während der Sie bereits Beiträge zahlen, aber noch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben.
Dies ist bei privaten Krankenversicherungen üblich, je nach Leistung variiert aber der Zeitraum. Bei Zahnbehandlungen beträgt diese Wartezeit in der Regel acht Monate. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kundinnen und Kunden bereits mit dem Wissen einer bevorstehenden teuren Maßnahme eine Zahnzusatzversicherung abschließen und auf eine Kostenübernahme spekulieren.
Durch die Wartezeiten können zudem die monatlichen Beiträge geringer gehalten werden. Es gibt private Versicherungen, die die Wartezeiten ausklammern oder verkürzen, allerdings sind diese dann meist auch teurer.
Ausnahme Unfall: Wenn der Zahnarztbesuch aufgrund eines Unfalls während der Wartezeit unvermeidlich wird, kann eine Kostenerstattung durch die private Versicherung vielfach schon vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Welchen Sinn hat eine Zahnstaffel?
Möglichst keiner Zahnstaffel zustimmen: Viele Zusatzversicherungen beinhalten eine Zahnstaffel. Das bedeutet, dass Ihnen in den ersten Versicherungs- oder Kalenderjahren im Versicherungsfall nur eine bestimmte Maximalsumme im drei- oder vierstelligen Bereich garantiert wird. Die Höhe dieses Beitrags reicht für die Zahnsanierung oftmals nicht aus.
Überprüfen Sie daher, welchen Schutz ein Tarif im Detail beinhaltet und wie viel Prozent der Behandlung gegebenenfalls erstattet werden. Fast alle Anbieter garantieren in den ersten Jahren nur eine begrenzte Kostenerstattung. Auch deshalb ist ein Abschluss empfehlenswert, solange noch kein Handlungsbedarf besteht.
Kann der Versicherer mich bei zu vielen Behandlungen kündigen?
Wenn möglich, keinem Kündigungsrecht der Versicherer zustimmen: Einige Verträge beinhalten Klauseln, die der Versicherung binnen der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen ein Kündigungsrecht einräumen. Damit Ihr persönlicher Schutz auch bei intensiver Inanspruchnahme der Versicherung nicht gestrichen werden kann, ist es empfehlenswert, vom gewünschten Anbieter eine schriftliche Bestätigung einzufordern, dass eine derartige Kündigung außer Frage steht.
Was sollte im Vertrag stehen?
Bevor Sie den Vertrag einer Versicherungsgesellschaft unterzeichnen, überprüfen Sie genau die einzelnen Vertragsbedingungen. Je nach Tarif und Anbieter gelten einzelne Leistungen – wie Inlays – nur für eine bestimmte Anzahl Zähne, sind auf eine vereinbarte Summe begrenzt oder werden gar ausgeklammert.
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie folglich sicher sein, dass Versicherungsbedingungen, Police und Prämie Ihren Vorstellungen entsprechen. Die Zusatzversicherung sollte zudem Behandlungskosten übernehmen, die den maximalen Erstattungssatz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) aufweisen.
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, prüfen Sie, dass Versicherungsbedingungen, Police und Prämie Ihren Vorstellungen entsprechen. Die Zusatzversicherung sollte zudem Behandlungskosten übernehmen, die den maximalen Erstattungssatz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) aufweisen.
Bin ich für Krankenzusatzleistungen an einen Versicherer gebunden?
Nein, das sind Sie nicht. Haben Sie bereits eine Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Anbieter, heißt das nicht, dass Sie auch für Ihre Zähne den gleichen Versicherer nutzen müssen.
Sie können beispielsweise bei Unternehmen A eine Auslandskrankenversicherung abschließen und mit Anbieter B den Schutz für Ihre Zähne vereinbaren. So vergleichen Sie trotz bestehender privater Krankenversicherung geeignete Tarife und Angebote einzelner Zahnzusatzversicherungen.
Zahnzusatzversicherung – wie nehme ich die Leistungen in Anspruch?
Bei der Regelversorgung übernimmt die private Krankenversicherung je nach Tarif vollständig oder bis zu einem gewissen Prozentsatz die Kosten, die keine Kassenleistungen sind und daher nicht getragen werden.
Haben Sie allerdings besondere Wünsche bezüglich der Vorgehensweise und des Materials, gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie den Heilplan Ihrer GKV vor, damit diese Ihnen vor der Behandlung aufschlüsseln kann, welche Kosten im Einzelnen übernommen werden.
- Diese Informationen leiten Sie anschließend schriftlich an Ihren Zahnzusatzversicherer weiter.
- Der Versicherer teilt Ihnen anschließend mit, welche Bestandteile der Rechnung in welcher Höhe übernommen werden.
Wie auch bei anderen privaten Krankenversicherungen müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Sie die Leistungen Ihrer Zusatzpolice auch erhalten: Die Zusatzversicherung überweist den Betrag nicht an den Zahnmediziner, sondern auf Ihr eigenes Konto, nachdem Sie die Rechnung an die Versicherungsgesellschaft geschickt haben. Sie selber müssen den ausstehenden Betrag dann in voller Höhe an den Arzt oder die Ärztin weiterleiten, sofern Sie nicht in Vorleistung gegangen sind.
Wie reduziere ich Zahnbehandlungskosten?
Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Die private Versicherung übernimmt je nach gewähltem Tarif den Anteil, den Sie als Patientin oder Patient für die Regelversorgung zahlen und mitunter auch Kosten für ästhetische Zahnsanierung, die von der GKV nicht übernommen werden.
Das Bonusheft
Können Sie in Ihrem Bonusheft nachweisen, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle und Zahnprophylaxe erscheinen, dann verringert sich die Höhe der Eigenbeteiligung an Zahnersatz:
- Festzuschuss nach fünf Jahren: 60 statt 70 Prozent
- Festzuschuss nach zehn Jahren: 75 Prozent
Wer Prothesen oder anderen Zahnersatz benötigt, kann mithilfe des Bonushefts also viel Geld sparen. Bei einem lückenlosen Bonusheft gibt es GKV-abhängig auch in anderen Bereichen Vergünstigungen – so etwa bei der professionellen Zahnreinigung. Das Bonusheft sollten Sie gewissenhaft ausfüllen, denn bereits ein fehlender Zahnarztbesuch kann diese Vergünstigungen gefährden.
Der Kosten- und Heilplan
Die Erstellung eines Heilplans ist kostenfrei – auch wenn Sie sich einen zweiten Plan erstellen lassen, um etwaige Posten miteinander abzugleichen. Haben Sie Zweifel bezüglich der Höhe der Preise und/oder der Art der Therapie, lassen Sie sich zum Vergleich einen Plan von einem weiteren Zahnmediziner erstellen.
Ihre GKV kann auf Ihren Wunsch hin einen Gutachter oder eine Gutachterin beauftragen, um den Plan zu prüfen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPF) hilft Ihnen ebenfalls bei der Einschätzung des Heilplans.
Eine weitere Alternative sind die Gesundheitsexperten und -expertinnen der Verbraucherzentralen, die Sie beim Vergleich verschiedener Pläne unterstützen und einschätzen können, ob ein bestimmter Voranschlag oder eine Rechnung überteuert ist.
Ihre GKV kann Ihnen zudem mitteilen, welche zahntechnischen Labore die günstigsten Preise haben.
Die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung
Die Beiträge der Zahnzusatzversicherung können in der Steuererklärung theoretisch als sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Insgesamt liegt der Maximalbetrag für Vorsorgeaufwendungen von Beihilfeberechtigten, Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern bei 1.900 Euro. Freiberuflich oder selbstständig Tätige können 2.800 Euro steuerlich geltend machen (Stand 2024).
Wird der Maximalbetrag für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung bereits durch Beiträge für die Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt, ist ein zusätzlicher Abzug der Zahnzusatzversicherungsbeiträge von der Steuer nicht möglich.
Für wen ist eine Zahnversicherung sinnvoll?
Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Tarif und den eigenen Bedürfnissen ab. Eine Zahnversicherung kann helfen, die Kosten für eine Zahnbehandlung zu decken, etwa wenn die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht oder eine Zahnsanierung mit Implantaten und Inlays aus Keramik oder Edelmetallen gewünscht ist.
Benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung, ist es ratsam, diese abzuschließen, bevor Mängel an den Zähnen oder Zahnlücken auftreten. Bestehende Zahnprobleme werden vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen.
Sind die Zähne gut erhalten, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch im höheren Alter sinnvoll sein. Wurden vor Vertragsabschluss Behandlungen bezüglich Kronen, Implantaten oder Brücken abgeschlossen, übernehmen einige Anbieter abhängig vom Tarif auch die Kosten für die Sanierung der bereits behandelten Zähne.
Generell gilt: Ein unverbindlicher, kostenloser Vergleich verschiedener Zahnzusatztarife schafft Transparenz, denn die Leistungen der Anbieter und Tarife können sich unterscheiden.
Schon gewusst?
Jeder achte Mensch in Deutschland hat Zahnlücken, weil er sich den Zahnersatz nicht leisten kann, und mehr als 40 Prozent hat kein Geld für teure Zahnprothesen – das berichtet test.de im Verweis auf eine GfK-Umfrage für das Magazin Apotheken Umschau.
Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung?
Wie alle Zusatzpolicen können Sie auch die Zahnzusatzversicherung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese beträgt in der Regel 12 bis 24 Monate.
Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrags, sonst verlängert sich die Laufzeit automatisch. Die Frist zur Kündigung beläuft sich für gewöhnlich auf drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Ist die Laufzeit verstrichen, können Sie im Regelfall innerhalb von drei weiteren Monaten kündigen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht oder Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn der Versicherer die Leistungen kürzt oder die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Entsprechend Paragraph § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie dann ein zweimonatiges Kündigungsrecht.
Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben an die Zahnzusatzversicherung übermittelt werden, damit Sie die fristgerechte Abgabe bei Bedarf nachweisen können.
Kann ich die Zahnzusatzversicherung wechseln?
Ein Wechsel ist selbstverständlich möglich. Achten Sie dabei darauf, dass Ihnen aufgrund zunehmenden Alters und gegebenenfalls abnehmender Zahngesundheit möglichst keine höheren Einstiegsbeiträge beim neuen Anbieter entstehen. Zudem können Sie etwaige gebildete Altersrückstellungen nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen und erhalten sie auch nicht ausgezahlt.
Entschließen Sie sich zu einem Wechsel, dann sollte dieser so koordiniert werden, dass Sie zu allen Zeiten Schutz haben und dabei auch die Wartezeit bei der neuen Zahnzusatzversicherung einberechnet wird. Wechseln Sie innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen besseren Tarif, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf die bisherigen Leistungen. Eine Anrechnung Ihres Alters auf die Betragshöhe sowie Wartezeiten gelten dann nur für den erweiterten Schutz.
Wechseln Sie innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen besseren Tarif, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf die bisherigen Leistungen. Nur für den erweiterten Schutz wird Ihnen bezüglich der Betragshöhe Ihr aktuelles Alter angerechnet, und Sie müssen die Wartezeiten in Kauf nehmen. Mithilfe eines Vergleichs von Zahnzusatzversicherungen können Sie verschiedenste Optionen vergleichen.
Mit einem Vergleich der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen erhalten Sie einen transparenten Überblick über Tarifleistungen verschiedener Anbieter sowie passende Angebote und Konditionen.
FAQ – häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wozu dient die Zahnzusatzversicherung?
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Zahnbehandlungen nur Kosten(-Zuschüsse) entsprechend der Regelversorgung erstattet. Mit den Eigenanteilen der Regelversorgung oder notwendigen Geldern für optisch schönere Zahnsanierung könnte man – je nach Maßnahme – schon ein neues Smartphone oder gar einen Kleinwagen finanzieren. Die Zusatzversicherung setzt bei diesem Manko an und übernimmt anfallende Rechnungen anteilig oder vollständig.
Auch wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, haben Sie weiterhin vollen Anspruch auf Ihre GKV-Regelversorgung.
2. Wie funktioniert der kostenlose externe Vergleich auf Tarifcheck.de?
Geben Sie einfach Ihre Eckdaten in das Buchungsformular ein. Experten unseres externen Partner-Services werden für Sie einen kostenlosen, unverbindlichen Vergleich verschiedener Zahnzusatzversicherungen erarbeiten und Sie diesbezüglich zeitnah kontaktieren.
3. Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Potentiell sinnvoll ist eine entsprechende Police für gesetzlich Krankenversicherte, die eine volle Deckung der zahnärztlichen Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung wünschen und/oder ästhetische Zahnsanierungen bevorzugen.
4. In welchem Alter sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
In jungen Jahren ist die Notwendigkeit der Zahnsanierung unwahrscheinlicher als in späteren Lebensjahren. Sinnvoll ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung deshalb oftmals, wenn man in den Dreißigern oder frühen Vierzigern ist, da zu diesem Zeitpunkt meist noch kein akuter Handlungsbedarf besteht und dementsprechend viele Risiken versichert werden können. Gleichzeitig werden teure Maßnahmen in naher Zukunft aber wahrscheinlich.
Auch für Kinder im Kindergartenalter könnte eine derartige Versicherung Sinn machen, werden dann später Kiefer- oder Zahnfehlstellungen attestiert, dann übernimmt die Zusatzversicherung je nach Tarif dafür auch Rechnungen, die weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen.
5. Lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch noch im fortgeschrittenen Alter?
Das hängt vom individuellen Zustand der Zähne ab. Sind die Zähne gut erhalten, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Sinn machen, selbst wenn man sich dem Rentenalter nähert, da in Zukunft weitere Behandlungen wahrscheinlich werden. Besteht aber bereits großer Sanierungsbedarf, so werden diesbezügliche Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeklammert, so dass der potentielle Nutzen der Zusatzversicherung genau hinterfragt werden muss.
6. Wie werden die Beiträge der Zahnzusatzversicherung berechnet?
Die Beiträge sind abhängig von Alter und Zahngesundheitszustand bei Versicherungsbeitritt sowie natürlich dem gewünschten Tarif.
7. Was muss ich bei Vertragsabschluss beachten?
Ein Vorteil ist, dass Sie nicht an eine einzige Zusatzversicherung gebunden sind. Haben Sie beispielsweise bereits eine private Krankenhaustagegeldversicherung, heißt das nicht, dass Sie auch die Zahnzusatzversicherung beim gleichen Anbieter abschließen müssen. Sie können also bequem verschiedene Tarife und Anbieter vergleichen, ohne Rücksicht auf bestehende Versicherungsverhältnisse nehmen zu müssen.
Allgemein sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, bevor gravierende zahngesundheitliche Probleme bestehen, da bereits diagnostizierte Befunde in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeklammert werden.
Auch haben alle Anbieter eine Wartezeit von acht Monaten, während der man schon Beiträge zahlt, aber keinen Anspruch auf Versicherungsschutz hat – aufgehoben wird diese nur bei Unfällen, die umgehende Maßnahmen erfordern. In den ersten Jahren können die Leistungen vielfach nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag in Anspruch genommen werden. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor teure Zahnbehandlungen absehbar werden.
Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, überprüfen Sie die einzelnen Klauseln, damit sichergestellt ist, dass die Police auch im Detail Ihren Wünschen entspricht. So sollte die private Krankenversicherung beispielsweise auch Rechnungen entsprechend des Höchstsatzes der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ) übernehmen. Auch sollte der Vertrag keine Klausel beinhalten, die dem Versicherer binnen der ersten Jahre ein grundloses Kündigungsrecht einräumt. Wichtig ist auch, dass man die Fragen bezüglich der Zahngesundheit gewissenhaft beantwortet, denn bei Unstimmigkeiten ist der Versicherungsschutz noch Jahre später gefährdet.
8. Was versteht man unter Regelversorgung?
Durch die Regelversorgung ist genau festgelegt, welcher Zahnschutz in welchem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Preise für einzelne Maßnahmen im Rahmen der Regelversorgung sind gesetzlich definiert. Auch welcher Anteil bei den jeweiligen Behandlungen übernommen wird, ist genau bestimmt.
Allgemein muss die Gesundheitsversorgung entsprechend § 12 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) wirtschaftlich und zweckmäßig
sein, soll aber das Notwendige nicht übersteigen.
Ästhetische Aspekte stehen bei der Zahnbehandlung folglich im Hintergrund. So fallen Füllungen beispielsweise unter den GKV-Gesundheitsschutz, allerdings wird dabei das günstigste Material genutzt – etwa Nicht-Edelmetalle statt Kunststoff oder Edelmetall. Kosten für diese Materialien können stattdessen mit einer Zahnzusatzversicherung bis zu einem gewissen Prozentsatz abgedeckt werden.
9. Welche Behandlungen werden durch meine gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt?
Durch die Regelversorgung ist genau bestimmt, welche Leistungen in welchem Umfang von der GKV übernommen werden. Fokus liegt dabei auf der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Die GKV kommt vollständig für den halbjährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt auf sowie für Kariesentfernung, Füllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen – wenn die Erfolgsaussichten gut sind. Andernfalls werden die Zähne gezogen, auch wenn sie durch kostspielige Maßnahmen eventuell noch zu retten wären.
Bei Behandlungen wird das je günstigste Material genutzt – Keramik- oder Kunststofffüllungen gehören nicht dazu.
Auch Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, gezahlt wird nur der Festkostenzuschuss für die Lücke oder Brücke. Die Höhe des Zuschusses ist dabei abhängig davon, wie oft Sie in den letzten Jahren beim Zahnarzt waren. Generell beträgt er 60 Prozent. Können Sie durch Ihr Bonusheft nachweisen, dass Sie fünf Jahre lang alle Vorsorgetermine wahrgenommen haben, erhalten Sie im sechsten Jahr 70 Prozent Zuschuss. Nach zehn Jahren beträgt der Zahnersatzzuschuss im elften Jahr dann 75 Prozent – den diesbezüglichen maximalen Erstattungssatz.
Einige Krankenkassen beteiligen sich auch freiwillig an Leistungen, die sie nicht bezahlen müssten – so etwa an der professionellen Zahnreinigung. Entsprechend der Regelversorgung haben einzig Kinder zwischen sechs und 18 Jahren Anspruch auf eine Fluoridierung der Zähne, wenn es medizinisch notwendig erscheint. Alle GK-Versicherten haben Anspruch auf eine jährliche Zahnsteinentfernung.
Wer Hartz IV oder Bafög bezieht oder ein monatliches Bruttoeinkommen hat, das nicht mehr als 1.414,00 Euro beträgt (Stand 2024), hat in bestimmten Fällen laut der Härtefallregelung Anspruch auf hundertprozentige Erstattung von Zahnersatz entsprechend der Regelversorgung.
Kinder erhalten kieferorthopädische Leistungen öfter erstattet als Erwachsene. Inwiefern Kosten von der GKV getragen werden, hängt davon ab, wie gravierend die Kiefer- oder Zahnfehlstellungen sind. Aufschluss darüber gibt die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG). Fehlstellungen entsprechend der Kategorisierungen KIG 1 und 2 gelten als minimal und werden nicht auf Kosten der GKV korrigiert. Anders ist es bei Fehlstellungen entsprechend KIG 3 bis KIG 5, die GKV übernimmt diesbezügliche Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung.
10. Was genau ist die privatzahnärztliche Gebührenordnung?
Die Private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit 2012 das Abrechnungsmodell für Zahnärzte. Alle Behandlungen entsprechend der Regelversorgung sind genau definiert, alle anderen Kosten für luxuriösere Zahnarztleistungen können die Zahnmediziner bis zu einem gewissen Höchstsatz entsprechend eigenen Ermessens abrechnen. Auch Materialpreise variieren in den einzelnen zahnmedizinischen Laboren.
11. Was muss ich tun, um die Leistungen meiner Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen?
Bei privaten Gesundheitsleistungen erhalten Sie von dem behandelnden Mediziner oder der behandelnden Medizinerin eine Rechnung, eine Kopie davon reichen Sie bei Ihrer Zahnversicherung ein. Diese überweist dann den vorab vereinbarten Betrag auf Ihr Konto. Sie selber begleichen anschließend die Rechnung beim Arzt.
In der Regel wird das Geld zügig auf Ihr Konto überwiesen. Sie selbst tragen jedoch die Verantwortung dafür, dass der Zahnarzt sein Geld zeitig erhält.
Bei kostspieligeren Maßnahmen erwarten Zusatzversicherer, dass ihnen der Heilplan vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird. Geschieht das nicht, hat die Zusatzversicherung das Recht, einen deutlich geringeren Erstattungssatz auszuzahlen oder kann eine Kostenübernahme komplett verweigern. Reichen Sie den Plan vorher ein, wissen Sie zudem genau, welche Rechnungsbestandteile durch Ihren Zusatzschutz übernommen werden und welche nicht.
12. Welche Kündigungsfristen gelten bei der Zahnzusatzversicherung?
Das Vertragsverhältnis ist häufig auf zwölf Monate angelegt und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Frist liegt meist bei drei Monaten. Details finden sich in Ihrem Vertrag. Ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung die Leistungen bei gleichbleibenden Beträgen kürzt oder die Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen anhebt.
Eine Kündigung sollte wohlüberlegt sein. Selbst wenn Sie die Police aktuell nicht brauchen, könnte sie in Zukunft relevant werden. Treten Sie in einigen Jahren erneut bei und haben dann bereits spezifische Beschwerden, wird deren Behandlung vom Zahnversicherungsschutz ausgeklammert, auch steigen mit zunehmendem Alter die Einstiegsbeiträge.
13. Ist ein Wechsel meiner Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Das hängt ganz von Ihrem Tarif und Ihren persönlichen Umständen ab. Mit zunehmendem Alter werden auch die Einstiegsbeiträge in einer neuen Versicherung teurer. Zudem können etwaige Altersrückstellungen nicht zu einem anderen Unternehmen mitgenommen werden. Will man den Schutz ausbauen, sollte man deshalb zunächst bei der eigenen Versicherung nachsehen, ob es dort Möglichkeiten gibt, den derzeitigen Tarif aktuellen Vorstellungen anzupassen. Für den bisherigen Schutz gelten dann die bisherigen Vertragsbedingungen, die abgegoltene Wartezeit sowie etwaige Altersrückstellungen. Wartezeiten und die potentiell höhere Beitragsberechnung entsprechend des aktuellen Alters werden nur für den neu vereinbarten Zusatzschutz angerechnet.
In jedem Fall sollte man den Wechsel so legen, dass zwischendurch keine Lücke bezüglich des Schutzes und etwaiger Wartezeiten entsteht.
Ein Vergleich kann Ihnen dabei helfen zu entscheiden, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.
14. Ist ein Zahn auch schon in Behandlung, wenn noch nichts daran gemacht wurde?
Wurde vom Zahnarzt bereits vermerkt, dass ein Zahn in Zukunft besondere Aufmerksamkeit benötigen wird, dann gilt die Behandlung als begonnen, auch wenn derzeit noch keine Maßnahmen vonnöten sind. In Fragebögen bezüglich der Zahngesundheit sollten entsprechende Angaben gemacht werden.
15. Wie kann ich meine Zahnarztkosten senken?
Eine Möglichkeit, die Zahnarztkosten zu senken, ist selbstverständlich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, denn diese übernimmt je nach Tarif den Eigenanteil der GKV-Regelversorgung und / oder auch Rechnungen für eine optisch schönere Zahnsanierung.
Auch durch Zahnprophylaxe und ein lückenlos gefülltes Bonusheft verringern Sie die Ausgaben für Ihre Zahngesundheit. Wer mithilfe des Bonusheftes nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren keinen Zahnarztvorsorgetermin verpasst hat, der erhält im sechsten Jahr 70 Prozent statt 60 Prozent Zahnersatzfestkostenzuschuss entsprechend der Regelversorgung. Wer zehn Jahre regelmäßig zur Vorsorge war, der erhält im elften Jahr 75 Prozent des Erstattungssatzes als Zuschuss. Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich zudem freiwillig an der Rechnung für die professionelle Zahnreinigung – auch dabei hilft ein lückenlos gefülltes Bonusheft.
Als Patientin oder Patient haben Sie zudem Anspruch darauf, dass die Zahnmedizinerin oder der Zahnmediziner Ihnen einzelne Maßnahmen und Kosten im Heilplan detailliert aufschlüsselt und bei Bedarf erklärt. Haben Sie Zweifel bezüglich einzelner Schritte oder erscheint Ihnen die Rechnung zu hoch zu sein, können sich von einem weiteren Zahnarzt umsonst einen Heilplan erstellen lassen.
Ihre GKV oder die Verbraucherzentralen können Ihnen dabei helfen, günstige und gute Zahnärzte zu finden und Ihnen zahnmedizinische Labore empfehlen, die hochwertigen Zahnersatz und Füllungen günstiger herstellen.