Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Wichtig zu wissen
  • Zahnzusatzversicherung gibt es ohne Wartezeit, allerdings dann meist zu weniger günstigen Konditionen. Ob eine Wartezeit veranschlagt wird, hängt zudem von der jeweiligen Zahnbehandlung ab.
  • Auch bei diesen Tarifen werden Versicherungen, bis auf wenige Ausnahmen, nicht für Behandlungen aufkommen, wenn die Zahndiagnose bereits vor Abschluss getroffen worden ist.
  • Während des ersten Versicherungsjahres oder länger werden Behandlungen oft nur bis zu einem gewissen Betrag übernommen.
  • Die Wartezeit entfällt üblicherweise, wenn eine Zahnbehandlung aufgrund eines unvorhersehbaren Unfalls notwendig wird.
  • Generell gilt: Am günstigsten ist der Abschluss des Zahnschutzes, wenn die Zähne in einem guten Zustand sind.
  • In jedem Fall lohnt jedoch ein Vergleich, denn die einzelnen Zahnzusatzversicherer haben je unterschiedliche Konditionen und Wartezeiten.

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Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?

In der Regel gelten nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung abhängig von der Behandlung und dem Tarif Wartezeiten von bis zu 12 Monaten ab Versicherungsbeginn. Es gibt jedoch auch Angebote für Tarife ohne Wartezeit, diese sind meist teurer.

  • Tarife mit Sofortschutz: Hier entfällt die Wartezeit tarifabhängig für bestimmte Zahnbehandlungen.
  • Tarife mit rückwirkendem Schutz: Derartige Angebote decken teils auch Kostenanteile für angeratene Maßnahmen, die bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung diagnostiziert worden sind. Diese Tarife sind meist besonders teuer. Achten Sie deshalb vor Abschluss genau auf die Details.

Achtung: Wurde für einen Zahn bereits vor Versicherungsbeginn eine Diagnose erstellt, gilt der Schutz nur in Ausnahmefällen. Damit die Zusatzversicherung zahlt, sollte der Kosten- und Heilplan erst nach Vertragsabschluss erstellt worden sein.

Zahnstaffel bei der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Bei der Zahnzusatzversicherung gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle, eine Tarifart ist die Zahnstaffel. Das heißt, Kosten für Zahnbehandlungen werden in den ersten Jahren nur bis zu einem vertraglich vereinbarten Betrag übernommen. Diese Summenbegrenzung ist je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich. Die Leistungsbegrenzung verringert sich jedes Jahr – und zwar solange, bis die maximale Erstattungshöhe gewährleistet wird. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Auflistung.

Beispiele für Zahnstaffeln
Versicherungsjahr Deckungssumme
Erstes Jahr bis zu 1.250 Euro
Zweites Jahr bis zu 2.500 Euro
Drittes Jahr bis zu 3.750 Euro
Viertes Jahr bis zu 5.000 Euro
Ab dem fünften Jahr unbegrenzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Tarife mit Verdoppelung des Festzuschusses der Regelversorgung: Bei einem anderen Modell der Zahnzusatzversicherung wird stets der Festzuschuss der gesetzlichen Kassen verdoppelt. Die Versicherung leistet also nur dann, wenn es sich um eine Behandlung handelt, bei der die Krankenkasse einen Zuschuss gibt. Viele gesetzliche Versicherer zahlen beispielsweise nicht für eine Zahnreinigung. Generell zahlen sie nicht für Implantate oder Prothesen. Auch deckt eine Verdoppelung des Festzuschusses nicht immer die kompletten Behandlungskosten für angeratene Maßnahmen.


Was leisten Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz?

Generell decken Zahnzusatzversicherungen anteilig oder vollständig die Kostenlücke zwischen der Kostenübernahme durch die Regelversorgung der gesetzlichen Kassen und dem jeweils fälligen Eigenanteil. Dies gilt je für die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen und Zusatzleistungen.

Möglich ist die anteilige oder vollständige Kostenübernahme für folgende Zahnbehandlungen:

  • Kieferorthopädie, darunter auch Bereitstellung von Zahnspangen,
  • Zahnersatz,
  • Brücken,
  • Implantate,
  • Kronen,
  • Inlays,
  • Füllungen,
  • Fissurenversiegelung,
  • Paradentose,
  • generelle Prophylaxe,
  • Zahnreinigung.

Die Zahnzusatzversicherung leistet tarifabhängig auch die Kostenerstattung für Maßnahmen, die die gesetzlichen Kassen überhaupt nicht tragen. Darunter fällt zum Beispiel der Zahnerhalt von einzelnen Zähnen, welche nach gesetzlicher Definition im Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht als erhaltungswürdig gelten. Auch ästhetisch ansprechendere Lösungen gehören zum Portfolio der privaten Versicherer. Bei teureren zahnfarbenen Füllungen leisten die Kassen etwa nur bei den sichtbaren Schneidezähnen, die Zusatzversicherung ersetzt entsprechende Kosten auch für Behandlungen an Backenzähnen.

Wofür gibt es Sofortschutz?

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit bieten nicht sofort umfassenden Schutz. Im Folgenden finden Sie ein paar Anhaltspunkte.

Sofortleistungen von Zahnversicherungen ohne Wartezeit
Zahnbehandlung Kinder Erwachsene
Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken etc.) ja ja
Einlagefüllungen (Inlays) nein ja
Zahnerhalt (zum Beispiel Füllungen) ja ja
Wurzelbehandlungen nein ja
Parodontitis nein ja
Kieferorthopädie ja nein
Zahnschutz (zum Beispiel Zahnprophylaxe, Fissurversiegelung) ja nein

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit Vergleich – was ist wichtig?

Ehe Sie sich für einen Tarif entscheiden, ist ein Vergleich der Angebote sinnvoll. Wichtig sind dabei unter anderem folgende Punkte:

  • Inkludierte Behandlungen: In welchen Fällen leistet die private Versicherung? Hat der Zahntarif den von Ihnen gewünschten Leistungsumfang? Sind beispielsweise auch Zahnprophylaxen und Laborkosten inklusive?
  • Art, Höhe und Dauer der Leistungsbegrenzung: Wird der Festzuschuss der Kassen verdoppelt oder gibt es eine Zahnstaffel? Reichen Ihnen gegebenenfalls die Deckungssummen der Zahnstaffel in den ersten Jahren?
  • Verzicht auf Kündigungsrecht des Versicherers: In den ersten drei Versicherungsjahren kann der Anbieter Kundinnen und Kunden bei manchen Tarifen binnen drei Monaten ohne Angaben von Gründen kündigen. Achten Sie in den Vertragsklauseln darauf, dass auf dieses Kündigungsrecht ausdrücklich verzichtet wird.
  • Passende Mindestlaufzeit: Bei Zahnzusatzversicherungen beträgt diese oft mehrere Jahre. Überlegen Sie, ob dies in Ihre Planung passt.

Gesundheitsprüfung bei Zahnversicherung ohne Wartezeit

Vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung wird immer eine Gesundheitsprüfung fällig, das gilt auch für den Abschluss einer Zahnversicherung ohne Wartezeit. Teil der Prüfung sind verschiedene Gesundheitsfragen zum Zustand des Gebisses, zu abgeschlossenen und laufenden Behandlungen. Die Versicherer nutzen diese Informationen für die Beitragskalkulation.

Bis auf wenige Ausnahmen besteht für angefangene Behandlungen kein Versicherungsschutz. Wurden Zahnschäden vor Beginn der Versicherungslaufzeit diagnostiziert und die angeratene Behandlung steht noch aus, ist üblicherweise ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung vorgesehen.

Die Gesundheitsfragen sollten stets sorgfältig und vollständig beantwortet werden. Bei Fehlern oder Ungenauigkeiten kann die Zahnversicherung Leistungen verweigern, selbst wenn diese gar nichts mit der fehlerhaft beantworteten Frage zu tun haben.

Generell gilt dabei: Je besser der Zustand Ihrer Zähne, desto günstiger ist die Versicherung auch bei großzügigem Leistungsumfang. Je jünger Sie dabei sind, desto geringer der Risikozuschlag. In jedem Fall lohnt sich vor der Entscheidung für einen Anbieter ein Vergleich, denn in den unterschiedlichen Tarifen werden einzelne Gesundheitskriterien je unterschiedlich gewichtet. Auch die Preise und Leistungen unterscheiden sich enorm.


FAQ – häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.